Achtung, Spesenfresser bei Versicherungen!
Bei Neuabschluss können Spesen bei unterjähriger Zahlung der Prämie ebenso ins Geld gehen wie der Zahlungsverzug.
Bei Versicherungsverträgen können Spesen und zusätzliche Kosten anfallen. Unterjährigkeitszuschlag, Rückbuchungen oder Mahnungen können ins Geld gehen, warnt die AK.
Achtung
Bezeichnungen im Versicherungsvertrag wie Unterjährigkeitszuschlag sind Hinweise für zusätzliche Kosten. Bei Verpfändung der Versicherung, etwa für eine Kreditsicherstellung oder bei Rückbuchungen der Prämie und Zahlungsverzug, können Spesen lauern. Je nach Versicherung sind die Spesen und Kosten unterschiedlich.
Der Unterjährigkeitszuschlag wird verrechnet, wenn die Versicherungsprämie nicht auf einmal im Voraus, sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich bezahlt wird. Die Versicherungsprämie ist eine Jahresprämie, die zu Beginn des Versicherungsjahres fällig wird. Ob und in welcher Höhe der Unterjährigkeitszsuschlag verlangt wird, ist vom Unternehmen und der Sparte abhängig, etwa Leben, Unfall oder Kfz. So kann beispielsweise bei monatlicher Zahlung der Unfallversicherung eine bis zu sechs Prozent höhere Prämie anfallen. Das summiert sich bei längeren Laufzeiten.
Wer seine Lebensversicherung als Sicherheit für den Kredit verpfändet, hat meist auch Spesen für die Bearbeitung der Sicherstellung. Ist das Konto ins Minus gerutscht und wird die Lastschrift rückgebucht, werden dafür ebenfalls Spesen fällig.
Wer einmal mit seiner Prämie in Verzug kommt, also sie zu spät oder nicht bezahlt, wird oft mit Mahnspesen konfrontiert. Die Höhe der Mahnspesen ist sehr unterschiedlich. Geht die Polizze verloren, fallen für die Ausstellung der Duplikatspolizze Spesen an.
Wenn KonsumentInnen die Angebote bei den Versicherungen vergleichen, sollten sie auch einen Blick auf die unterschiedlichen Spesen werfen, rät die AK. Immerhin weichen die Spesen von Versicherung zu Versicherung ab.
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