Ich habe den Job verloren
Der Job ist weg, ein neuer noch nicht in Sicht. Wie geht es weiter? Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Was Sie nun tun können und welche Unterstützung es gibt.
Arbeitslos melden
Melden Sie sich zunächst beim AMS arbeitslos und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Sie können sich auch frühzeitig arbeitslos melden, sobald Sie wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Mehr Infos finden Sie hier…
Arbeitslosengeld
Sie bekommen Arbeitslosengeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie lange genug über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben. Hier erfahren Sie Näheres zum Arbeitslosengeld – zum Beispiel wie lange man es bekommt, wie man versichert ist oder ob man dazuverdienen kann. Mehr Infos...
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?
Bitte füttern Sie den AMS-Rechner mit Ihren Daten, dann erfahren Sie, mit wie viel Geld Sie rechnen können.
Wann bekomme ich das Arbeitslosengeld?
Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Wenn Sie die Unterstützung schon vorzeitig beantragt haben, bekommen Sie es frühestens am ersten Tag nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.
Achtung!
In manchen Fällen bekommen Sie das Arbeitslosengeld erst 28 Tage nach Ende Ihres Dienstverhältnisses, und zwar dann, wenn Sie fristlos entlassen wurden oder selbst gekündigt haben.
Wenn das Arbeitslosengeld ruht
Mitunter wird das Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt, sondern ruht. Zum Beispiel, wenn Sie
- wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen ist
- wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
- wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
- während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
- während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen
Notstandshilfe
Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, können Sie beim AMS Notstandshilfe beantragen. Erfahren Sie hier mehr über Höhe und Bedingungen…
Mindestsicherung
Sollten Sie keine AMS-Leistung erhalten, können Sie unter Umständen die Mindestsicherung beziehen. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen…
Arbeitslos nach Insolvenz
Ihre Firma ist in die Pleite geschlittert? Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet, wenn ein Insolvenzverfahren bei Ihrer Firma eröffnet wird. Oft ist es möglich, Unternehmen noch zu retten. Ihre Ansprüche wie offener Lohn, Urlaubsgeld etc. sind durch den Insolvenzentgeltfonds gesichert. Die ExpertInnen des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen, einer gemeinsame Einrichtung von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund, verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich bitte beraten.
Weitere Infos
Sie haben ganz andere Fragen zum Thema Arbeitslosigkeit? Vielleicht hilft Ihnen einer der folgenden Artikel weiter:
Zumutbarkeit
Sie fragen sich, ob Sie wirklich jeden Job annehmen müssen, um nicht Ihren Anspruch auf AMS-Leistungen zu verlieren? Erfahren Sie, welche Beschäftigung oder Arbeitswege als zumutbar gelten.
Wenn Sie arbeitslos sind und krank werden
Was passiert, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit krank werden? Was müssen Sie dem AMS melden? Ab wann gibt es Krankengeld? Mehr Infos…
Arbeitslos und Urlaub
Sie sind arbeitslos und möchten auf Urlaub fahren? Worauf Sie vor und nach einer Reise achten sollten.
Arbeitslos kurz vor der Pension
Sie sind kurz vor der Pension arbeitslos geworden? Dann bekommen Sie vielleicht ein Übergangsgeld.
Pensionsvorschuss
Sie haben schon einen Pensionsantrag gestellt? Der Pensionsvorschuss sichert Sie finanziell ab.
Beschwerde einlegen
Sie finden, das AMS hat Ihren Fall falsch oder vorschnell beurteilt? So können Sie gegen ungerechtfertigte Bescheide Beschwerde einlegen.
Links
Kontakt
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Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000
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