Vater hält Baby im Arm
© anoushkatoronto, stock.adobe.com

Papamonat und Familienzeitbonus

Sie möchten nach der Geburt Ihres Kindes einen Papamonat nehmen? Hier erfahren Sie, welche Fristen Sie beachten müssen, wie lange die Freistellung dauern kann und unter welchen Voraussetzungen Sie den Familienzeitbonus erhalten.

Papamonat und Familienzeitbonus

Der Papamonat ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Während dieser Zeit muss Ihr Arbeitgeber kein Entgelt zahlen.

Der Familienzeitbonus ist eine finanzielle Leistung des Krankenversicherungsträgers. Er muss gesondert beantragt werden und wird nur gewährt, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Papamonat und Familienzeitbonus sind zwei unterschiedliche Ansprüche. Damit Sie während des Papamonats den Familienzeitbonus erhalten, müssen die Zeiträume genau aufeinander abgestimmt werden.

Tipp: Benutzen Sie den Familienzeitbonus Online Rechner

Hinweis

Wenn Sie beabsichtigen, den Papamonat in Anspruch zu nehmen, melden Sie sich ca. 4 Monate vor dem Geburtstermin und lassen Sie sich beraten. 

Familien- und Frauenfragen
Telefon
+43 50 258 2600

SIE WERDEN ELTERN?

Wir gratulieren! Damit Sie in der Aufregung der kommenden Monate den Überblick behalten, haben wir ein neues Tool für Sie entwickelt.

Ihr Elternkalender kennt alle wichtigen Termine und Fristen. Die Übersicht führt Sie verlässlich durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Hotline Familie und Beruf

Telefon
+43 (0)50 258 2600
oder 05522 306 2600

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

Das könnte Sie auch interessieren

Beruf und Familie müssen vereinbar sein.

AK Elternkalender

Eltern aufgepasst – hier kommt Hilfe! Der  digitale Elternkalender der AK ist der ideale Wegweiser durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.