Steuern bei grenz­über­schreit­end­en Arbeits­ver­hält­niss­en

Sie arbeiten im Ausland oder für einen ausländischen Arbeitgeber? Sie beziehen eine Pension aus dem Aus­land? Dann stellt sich die Frage, wo Sie Ihre Einkünfte besteuern müssen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos dazu.

Muss ich für mein ausländisches Einkommen in Österreich Lohnsteuer bezahlen?

Grundsätzlich gilt: Alle Einkünfte, egal wo Sie diese erzielen, sind dort steuerpflichtig, wo Sie ansässig sind. Ansässig sind Sie in jenem Staat, in dem Sie einen Wohnsitz oder Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Was gilt als „Wohnsitz“?

Als Wohnsitz gilt jede Wohnmöglichkeit, die Sie jederzeit nutzen können, und zwar ohne dafür die Zustimmung einer anderen Person zu brauchen. Das kann also eine eigene Wohnung genauso sein, wie ein Untermietzimmer oder ein Hotelzimmer auf Dauermiete.

Achtung!

Es kommt dabei nicht darauf an, ob Sie in der Wohn­ung im Zentralen Melderegister haupt­ge­meldet sind!

Was gilt, wenn ich für die Arbeit wegziehe?

Ziehen Sie für eine neue Arbeit ganz ins Ausland und geben Ihren Wohnsitz in Österreich auf, sind Sie nicht mehr in Österreich steuerpflichtig.

Beispiel

Herr T. zieht für seine neue Arbeit nach Portugal. Seinen Wohnsitz in Österreich gibt er auf, stattdessen mietet er ein Haus in Portugal. Er ist damit jetzt in Portugal ansässig – sein Einkommen aus Portugal ist nur mehr dort steuerpflichtig.

Was gilt, wenn ich in mehreren Staaten einen Wohnsitz habe?

Haben Sie in zwei oder mehreren Staaten eine Wohn­möglich­keit, dann müssen Sie Ihr Einkommen dort versteuern, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist. Das heißt: In dem Land, in dem zum Beispiel Ihre Familie lebt oder in dem Sie in Vereinen aktiv sind.

Beispiel

Frau B. findet einen neuen Job in Deutschland und nimmt sich am Arbeitsort eine Wohnung. Ihre Wohnung in Österreich, in der sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten lebt, gibt sie aber nicht auf. Ihr Lebensmittelpunkt ist also weiterhin in Österreich. Deshalb muss sie ihr gesamtes Einkommen (ihre „Welteinkünfte“) in Österreich – ihrem „Ansässigkeitsstaat“ – versteuern.

Wenn Sie im Ausland einen neuen Wohnsitz begründen, Ihren Wohnsitz in Österreich aber auch beibehalten, dann bleibt Ihre Ansässigkeit noch mindestens zwei Jahre in Österreich.

Kurz gefasst

Wenn Sie in Österreich wohnen und Ihren Lebens­mittel­punkt haben, hat Österreich das Recht, auch ausländisches Einkommen zu versteuern. Damit Sie in so einem Fall nicht doppelt besteuert werden, gibt es besondere Regelungen – diese finden Sie im Artikelabschnitt zu Doppel­be­steuer­ungs­ab­kommen.

Muss ich im Ausland Lohnsteuer zahlen, obwohl ich in Österreich wohne?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Einkommen auch in dem Staat besteuern, in dem Sie diese Tätigkeit körperlich ausüben -  dem „Tätigkeitsstaat“.

Nur in einem ganz speziellen Fall gilt diese Regel nicht, und zwar wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber entsendet wurden und diese drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Ihr Lohn bzw. Gehalt wurde auch während Ihrer Entsendung aus Österreich bezahlt und nicht von der ausländischen Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers.
  • Ihr Arbeitgeber hat seine Geschäftsleitung nicht im Tätigkeitsstaat.
  • Sie halten sich nicht mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf, auch private Aufenthalte zählen dazu. Ob sich diese 183 Tage auf das Kalenderjahr, das Steuerjahr oder einen 12-Monatszeitraum beziehen, ist jeweils im DBA zwischen Österreich und dem Tätigkeitsland geregelt.

Ist zumindest eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt, hat sofort der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf Ihr Einkommen – vom ersten Tag der Beschäftigung an.

Beispiele

1. Herr S. wird von seinem Arbeitgeber von 1. September bis 30. Juni nach Frankreich entsendet. Wochenenden und Urlaube verbringt er in Öster­reich. Die Geschäftsleitung des Unternehmens be­findet sich in Österreich und auch das Gehalt von Herrn S. wird weiterhin aus Österreich bezahlt. Jetzt stellt sich die Frage: Ist Herr S. innerhalb von zwölf Monaten (Zeitraum laut DBA mit Frankreich) mehr als 183 Tage in Frankreich? Der maßgebliche Zeit­raum beginnt mit dem Start der Entsendung am 1. September und reicht bis 31. August des Folge­jahres. Doch weil Herr S. bis 30. Juni durchgehend entsendet wurde, wird er mindestens 215 Tage in Frankreich sein. Somit ist sein Einkommen bereits ab 1. September in Frankreich steuerpflichtig.

2. Auch Frau K. wird von ihrem Arbeitgeber von 1. September bis 30. Juni entsendet, allerdings nach Deutschland. Urlaube und Wochenende verbringt sie in Österreich. Ihr Arbeitgeber hat den Sitz der Geschäftsleitung in Österreich, auch ihr Gehalt wird vom österreichischen Arbeitergeber weiterbezahlt. Anders als in Frankreich gilt in Deutschland das Kalenderjahr als maßgeblicher Zeitraum für die 183-Tage-Regel. Weil Frau K. über den Jahres­wechsel entsendet wird, wird für jedes Jahr einzeln beurteilt, ob sie mehr als 183 Tage in Deutschland verbringt. Das ist nicht der Fall, und deshalb liegt die Steuerpflicht in Österreich – obwohl die Ent­send­ung insgesamt nicht länger dauert als im ersten Beispiel.

Wenn Sie im Ausland Ihre Arbeit verrichten, müssen Sie für dieses Einkommen auch im Ausland Steuern bezahlen. Nur unter den beschriebenen Vor­aus­setzung­en ist dies nicht der Fall. Lesen Sie im Ab­schnitt zu Doppelbesteuerungsabkommen nach, wenn Sie nach diesen Regeln in zwei Ländern steuerpflichtig wären.

Ich habe einen ausländischen Arbeitgeber, lebe und arbeite aber in Österreich

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber hat keine Betriebs­stätte (z.B. Büro, Lager, Werkstatt) in Österreich, Sie arbeiten aber in Österreich, z.B. als VertreterIn oder im Home Office? Auch dann sind Sie mit Ihrem Einkommen aus­schließ­lich in Österreich steuerpflichtig.

Achtung!

In diesem Fall darf Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht einbehalten und Sie müssen Ihre Lohnsteuer selbst mit der Arbeit­nehmer­Innen­ver­an­lag­ung an das Finanzamt zahlen!

Ich bekomme eine Pension aus dem Ausland – wo muss ich sie versteuern?

Ob Sie für eine ausländische Pension in Österreich oder im Ausland Lohnsteuer zahlen müssen, hängt davon ab, um welche Art von Pension es sich handelt und was das jeweilige DBA regelt. Eine Aufstellung, was hier für einzelne Länder gilt, finden Sie in unserer Broschüre.

Doppelbesteuerungsabkommen: Mein Einkommen ist in zwei Staaten steuerpflichtig

Sie sind sowohl im Ansässigkeits- als auch im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig? Keine Angst – es gibt in den meisten Fällen zwischenstaatliche Abkommen, die verhindern, dass Sie für ein und dasselbe Einkommen doppelt Steuern zahlen müssen.

Doppelbesteuerungsakommen (DBA) lösen das Problem mithilfe einer dieser beiden Methoden:

Anrechnungsmethode

Bei dieser Methode wird das ausländische Einkommen im Ansässigkeitsstaat wie ein inländisches Einkommen versteuert. Die im Ausland bereits bezahlte Steuer wird darauf aber angerechnet. Nur falls eine Differenz herauskommt, müssen Sie diese im Ansässigkeitsstaat nachzahlen.

Ist im DBA eine solche Anrechnungsmethode geregelt, müssen Sie dem österreichischen Finanzamt Ihr ausländisches Einkommen  jedenfalls mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung bekannt geben.

Beispielrechnung

Frau T. arbeitet für einen Schweizer Arbeitgeber in St. Gallen. Sie lebt jedoch mit ihrer Familie in Österreich. Ihr Jahreseinkommen von 35.000€ ist in der Schweiz steuerpflichtig. Aber auch Österreich hat als Ansässigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht. Das DBA zwischen Österreich und der Schweiz vermeidet eine Doppelbesteuerung mittels der Anrechnungsmethode:

 Steuerpflichtige Einkünfte
35.000 Euro
Einkommenssteuer nach öster­reich­ischem Steuertarif (nach Abzug des Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrags)7.980 Euro
- 400
anrechenbare Steuer aus der Schweiz
2.700 Euro
Einkommenssteuer in Österreich
4.880 Euro

Achtung: Wird das Pendlerpauschale geltend gemacht, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 690 Euro. Die Lohnsteuer für Sonderzahlungen, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Familienbonus+ (ab 2019) sind in dieser Beispielrechnung ebenfalls nicht berücksichtigt.

Frau T. muss dem österreichischen Finanzamt die Differenz zwischen der österreichischen Ein­kommens­steuer und der in der Schweiz bezahlten Steuer nach­zahlen.

Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt

Bei dieser Methode wird das ausländische Einkommen ausschließlich im Ausland versteuert. Aber: Falls Sie zu­sätzlich in Österreich steuerpflichtige Einkünfte erzielen, müssen Sie das Finanzamt über Ihre ausländischen Ein­künfte informieren. Diese werden dann herangezogen, um einen durchschnittlichen Steuersatz im An­sässig­keits­staat zu ermitteln. Dieser steigt mit der Höhe des Ge­samt­ein­kommens an. Das heißt: Es ergibt sich für Sie durch das ausländische Einkommen ein höherer Steuersatz, als wenn nur das inländische Einkommen berücksichtigt würde.

Beispielrechnung

Herr S. lebt mit seiner Familie in Österreich und verdient von Jänner bis August insgesamt 20.000 Euro, die in Österreich steuerpflichtig sind. Ab September arbeitet er in Deutschland und verdient dort 15.000 Euro, er ist aber weiterhin in Österreich wohnhaft. Das DBA zwischen Österreich und Deutschland schreibt vor, dass diese 15.000 Euro in Deutschland steuerpflichtig sind. Österreich darf diese nicht noch einmal besteuern, aber es darf den Progressionsvorbehalt anwenden:

Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht hat:
20.000 Euro
Einkünfte, für die Deutschland das Besteuerungsrecht hat:
15.000 Euro
Gesamteinkünfte:35.000 Euro
Einkommensteuer nach öster­reich­ischem Steuertarif:
7.980 Euro
Durchschnittssteuersatz: 7.980/35.000 Euro
22,80%
Einkommensteuer in Öster­reich: 20.000 Euro x 22,80%
4.560 Euro

Von diesem Steuerbetrag kann noch der Verkehrsabsetzbetrag abgezogen werden. Dieser beträgt 400 €. Das bedeutet, dass in Österreich insgesamt 4.160 € Einkommenssteuer zu zahlen sind. Für das österreichische Einkommen wurden Herrn S. ja schon 3.655 € abgezogen, er muss durch die Erhöhung des Steuersatzes für das österreichische Einkommen also noch die Differenz von 505 € nachzahlen.

Mehr Infos

Wie ist der österreichische Einkommenssteuertarif geregelt? Und wie berechne ich meine Steuer in Österreich? Diese Infos finden Sie in unserem Artikel zur Steuerberechnung für Zuverdienst.

Ausführlichere Informationen zur Steuer bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie in unserer Broschüre!


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