Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung absolviert? Durch die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen verbessern Sie Ihre Chancen auf eine berufliche Integration am österreichischen Arbeitsmarkt. Für bestimmte Berufe ist es sogar verpflichtend, eine Anerkennung durchzuführen, wenn Sie in diesem Beruf in Österreich arbeiten möchten.
Je nach Abschluss gibt es unterschiedliche Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Welche Art der Anerkennung für Sie zutrifft und welche Institution für Sie zuständig ist, und wohin Sie sich bei Fragen wenden können, erfahren Sie im Weiteren.
Berufliche Anerkennung (Berufszulassung) reglementierter Berufe im Sinne der EU-Anerkennungsrichtlinie
Die formale Anerkennung (Berufszulassung) ist nur in bestimmten Berufen möglich - den sogenannten „reglementierten Berufen“. Das bedeutet, dass für die Ausübung dieser Berufe bestimmte Qualifikationen nachgewiesen werden müssen, um in Österreich arbeiten zu dürfen. Je nach Art des reglementierten Berufs gibt es verschiedene Anerkennungsformen gemäß EU-Recht.
Achtung!
Ist Ihr Beruf ist in Österreich nicht reglementiert, dürfen Sie ohne Berufsanerkennung arbeiten, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Österreich haben. Um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, können Sie Ihren Abschluss in Österreich bewerten lassen. Dabei wird Ihr Abschluss mit einem österreichischen Abschluss verglichen.
- Zuständige Stelle: An wen Sie sich für die Anerkennung wenden müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihre Ausbildung oder Ihre Abschlüsse gemacht haben – in der Europäischen Union (EU), im europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder in einem Drittstaat. Der Anerkennungs-Wegweiser hilft Ihnen dabei, zu erfahren, ob Ihr Beruf in Österreich reglementiert ist, und unterstützt Sie bei der Suche nach der richtigen Antrags- oder Beratungsstelle.
Anerkennung von Schul- und Reifezeugnissen (Nostrifikation)
Nostrifikation bedeutet die formale Anerkennung ausländischer Schul- und Reifezeugnisse. Dabei werden der Schulabschluss und die absolvierten Prüfungen mit den österreichischen Lehrplänen verglichen. Wenn es große Unterschiede bei den Lerninhalten gibt, müssen Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
- Zuständige Stelle: Bundesministerium für Bildung
Anerkennung von akademischen Abschlüssen zur Berufsausübung (Nostrifizierung)
Nostrifizierung bedeutet die formale Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsabschluss. Das bedeutet, dass Ihr Abschluss einem österreichischen Abschluss vollständig gleichgestellt wird. Sie haben somit das Recht, den entsprechenden österreichischen akademischen Grad zu führen und sind berechtigt, den Beruf auszuüben, der in Österreich mit diesem Studienabschluss verbunden ist.
Im Nostrifizierungsprozess wird das ausländische Studium mit einem Studium in Österreich verglichen. Dabei wird auch berücksichtigt, wo und wann das Studium stattgefunden hat.
- Zuständige Stelle: Die jeweilige Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule.
Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung (Gleichhaltung)
Gleichhaltung ist die formale Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, die im Ausland durch Schule und/oder Arbeit erworben wurden, als gleichwertig mit einem österreichischen Lehrabschluss. Diese Anerkennung gilt sowohl für Ausbildungen aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als auch aus Drittstaaten.
Wenn eine direkte Gleichhaltung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung nachzuholen (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung). Dabei werden Teile des ausländischen Berufsabschlusszeugnisses angerechnet.
- Zuständige Stelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Beratung für Migrant:innen zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen
Das ZeMIT (Zentrum Migration Integration Teilhabe) bietet mit der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) kostenlose und mehrsprachige Informationen. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung während des gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahrens.
Möchten Sie Ihre im Ausland absolvierte Qualifikation im Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich an das Welcome Center Care von connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege.
Finanzielle Unterstützung
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen und fördert die Kosten, die im Rahmen des Anerkennungs- und Bewertungsverfahrens anfallen können.
Nähere Informationen:
Förderung Berufsanerkennung
Förderung für Nostrifizierende in Gesundheitsberufen