Selbst­er­halt­er-Stipen­dium

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbst­er­halt­er­:inn­en-Stipen­dium)!

Eva-Maria Düringer

Bildungs- und Karriereberatung

Ihre Hotline zur Bildungsberatung
050 / 258 - 4150

Studienbeihilfe

Planen Sie ein Studium und wissen nicht, wie sie das finanziell organisieren sollen? Wenn die Studierende oder ihre Eltern selbst nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, gibt es in gewissen Fällen die Studienbeihilfe. Die zwei wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen sind die soziale Förderungswürdigkeit und das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges.

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (SElbsterhalter:innen-STipendium

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbst­er­halt­er­:inn­en-Stipen­dium)! 

Alle Informationen zur Studienbeihilfe und den An­spruchvor­aus­setz­ung­en finden Sie auf der Website der Stipendienstelle.

Fall aus der praxis

Vorsicht: Nachforderung! 

Das Selbsterhalter-Stipendium wird ab 1. September ausbezahlt, obwohl Studienbeginn ja am 1. Oktober ist. Wer also im September noch arbeitet, muss sein Einkommen unbedingt bei der Antragstellung angeben. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Einer 29-jährigen Oberländerin ist genau das passiert. Sie hat Ende September ihren letzten Lohn erhalten, rutschte damit deutlich über die Zuverdienstgrenze und muss nun 1500 Euro an die Stipendienstelle zurückzahlen.

Hotline

Ihre Hotline zur Bildungsberatung
050 / 258 - 4150

Kontakt

Kontakt

Bildungsberatung

AK Vorarlberg
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 4150
oder 05522 306 4150
E-Mail bildung@ak-vorarlberg.at

Kontaktzeiten
Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr