Selbsterhalter-Stipendium
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein SelbsterhalterInnen-Stipendium!
Wer Anspruch hat
SelbsterhalterInnen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 8.580,–/Jahr erzielt haben.
Das Einkommen der Eltern spielt beim SelbsterhalterInnen-Stipendium, im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein SelbsterhalterInnen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die maximale Höhe des SelbsterhalterInnenstipendiums beträgt monatlich € 801,–. Für Studierende ab 24 Jahren gibt es dazu einen monatlichen Zuschlag von € 20,-, ab 27 Jahren weitere € 20,-.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).
Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!
Fall aus der praxis
Vorsicht: Nachforderung!
Das Selbsterhalter-Stipendium wird ab 1. September ausbezahlt, obwohl Studienbeginn ja am 1. Oktober ist. Wer also im September noch arbeitet, muss sein Einkommen unbedingt bei der Antragstellung angeben. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Einer 29-jährigen Oberländerin ist genau das passiert. Sie hat Ende September ihren letzten Lohn erhalten, rutschte damit deutlich über die Zuverdienstgrenze und muss nun 1500 Euro an die Stipendienstelle zurückzahlen.
Kontakt
Kontakt
wieweiter - Bildungsberatung
AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 4150
oder 05522 306 4150
E-Mail wieweiter@ak-vorarlberg.at
Kontaktzeiten
Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr