Selbst­er­halt­er-Stipen­dium

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbst­er­halt­er­:inn­en-Stipen­dium)!

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Fall aus der praxis

Vorsicht: Nachforderung! 

Das Selbsterhalter-Stipendium wird ab 1. September ausbezahlt, obwohl Studienbeginn ja am 1. Oktober ist. Wer also im September noch arbeitet, muss sein Einkommen unbedingt bei der Antragstellung angeben. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Einer 29-jährigen Oberländerin ist genau das passiert. Sie hat Ende September ihren letzten Lohn erhalten, rutschte damit deutlich über die Zuverdienstgrenze und muss nun 1500 Euro an die Stipendienstelle zurückzahlen.

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