Selbsterhalter-Stipendium
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium)!
Wer Anspruch hat
Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 10.692,–/Jahr erzielt haben. Für Anträge bis 31. August 2024 ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch ein Einkommen in Höhe von mindestens € 8.580,- jährlich ausreichend.
Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die maximale Höhe des Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt monatlich € 891,–. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie € 923.- monatlich. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).
Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!
Fall aus der praxis
Vorsicht: Nachforderung!
Das Selbsterhalter-Stipendium wird ab 1. September ausbezahlt, obwohl Studienbeginn ja am 1. Oktober ist. Wer also im September noch arbeitet, muss sein Einkommen unbedingt bei der Antragstellung angeben. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Einer 29-jährigen Oberländerin ist genau das passiert. Sie hat Ende September ihren letzten Lohn erhalten, rutschte damit deutlich über die Zuverdienstgrenze und muss nun 1500 Euro an die Stipendienstelle zurückzahlen.
Kontakt
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