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Arbeit & Behinderung

Rechte, Förderungen und
Unter­stützung

Lehrling an Maschine © Gina Sanders, Fotolia.com

Arbeit & Behinderung

Ver­längerte Lehrzeit oder Teil­qua­li­fi­zier­ung

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.

Junger Mann im Rollstuhl bei der Arbeit © Claudia Nagel, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Unterstützung für Jugendliche

Coaching, Lehrstellenförderung, Berufsausbildungsassistenz: Diese Förderungen helfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten / Behinderung in den Beruf

Daumen hoch, Frau im Rollstuhl bei der Arbeit © Robert Kneschke, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Kündigungsschutz

Behinderte ArbeitnehmerInnen sind durch einen strengen Kündigungsschutz abgesichert. Alle Infos über Ihre Rechte, wichtige Fristen und Ausnahmeregeln.

Frau im Rollstuhl bei der Arbeit © Sean Prior, Fotolia.com

Arbeit & Behinderung

Integrative Betriebe

Sie beschäftigen Menschen mit schwerer Behinderung und helfen ihnen am Arbeitsmarkt: Wichtige Infos zur Aufnahme und Arbeit in Integrativen Betrieben.

Junge Frau im Rollstuhl wird in ihrer Arbeit unterstützt © auremar, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Förder­ungen

Für behinderte ArbeitnehmerInnen und Betriebe, die sie einstellen: Ein Überblick über mögliche Förderungen wie Assistenzen, Entgeltbeihilfe und Co.

Blinder Mann wird über die Straße geführt © Gina Sanders, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Diskriminierung verboten!

Die Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderung ist gesetzlich verboten. Doch wie wehrt man sich, wenn Arbeitgeber sich nicht daran halten?

Blinde junge Frau - Gehört Sie zu den "begünstigten behinderten Menschen"? © Dan Race, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Be­günstigte be­hinderte Men­schen

Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte ArbeitnehmerInnen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!

Mann zeigt seiner Kollegin was am Laptop © auremar, Fotolia

Arbeit & Behinderung

Behinderten­vertrauens­person

Eine Behinderten­vertrauens­person soll im Betrieb die Interessen der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung vertreten. Was sind Aufgaben und Rechte?

Mann im Rollstuhl © Gina Sanders, Fotolia.com

Arbeit & Behinderung

Beschäftigungspflicht

Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, behinderte ArbeitnehmerInnen einzustellen. Erfüllen sie ihre Pflicht nicht, müssen sie zahlen.

Kontakt

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Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

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