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Mehr Pension mit der Höherversicherung
Mehr Geld in der Pension bekommen - wer möchte das nicht? Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die staatliche Pension zu erhöhen. Sie zahlen dabei nicht in eine Privatversicherung ein, sondern ins öffentliche Pensionssystem. Mit den eingezahlten Beiträgen erwirbt man einen eigenen Pensionsbestandteil, den "besonderen Steigerungsbetrag". Dieser besondere Steigerungsbetrag errechnet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Beiträge zur Höherversicherung
- Wie viel Sie einzahlen wollen, liegt ganz bei Ihnen. Der jährliche Beitrag darf die doppelte
Höchstbeitragsgrundlage jedoch nicht übersteigen - das sind derzeit 10.260 Euro (Stand 2018).
- Die Beiträge zur Höherversicherung müssen spätestens bis zum Ende des Jahres eingezahlt werden, für das sie gelten sollen.
Vorteile der Höherversicherung
- Im Unterschied zu Leistungen aus der
Privatversicherung wird der besondere Steigerungsbetrag 14-mal pro Jahr
ausgezahlt.
- Leistungen aus der «Höherversicherung» sind zu
75 % steuerfrei. Die anderen 25 % werden wie die Pension versteuert.
- Leistungen aus der Höherversicherung werden
jährlich der Inflation angepasst.
- Ein Teil der Leistungen der Höherversicherung geht
im Todesfall auf Ihre Hinterbliebenen über.
Höherversicherung
und Einkommensteuer
Seit der ArbeitnehmerInnenveranlagung 2016 können Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung nur noch dann als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn bereits vor dem 1.1.2016 Höherversicherungsbeiträge geleistet wurden. In diesem Fall können die Beiträge bis einschließlich 2020 steuermindernd geltend gemacht werden. Wurden Höherversicherungsbeiträge erstmalig ab 2016 bezahlt, dann können diese nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Was bringt die Höherversicherung?
Diese Tabellen zeigen beispielhaft die Erhöhung pro Monat und pro Jahr bei einer Einzahlung von 1.000 Euro im Jahr 2018 - einmal mit und einmal ohne Aufwertung der Beiträge mit der angenommenen Inflation. Auch die monatliche Leistung wird jährlich an die Inflation angepasst. Zu beachten ist, dass die Zusatzleistung zu 75 % steuerfrei ausgezahlt wird.
So viel bringt die Höherversicherung
Einzahlung | Alter bei Einzahlung | Alter zum Pensions-antritt | Erhöhung pro Monat in Euro | Erhöhung pro Jahr in Euro | Erhöhung pro Monat/Jahr inkl. Inflation |
---|---|---|---|---|---|
Frauen und Männer | |||||
1.000 | 40 | 60 | 6,59 | 92,26 | 9,79/137,09 |
1.000 | 50 | 60 | 5,01 | 70,14 | 6,11/85,50 |
1.000 | 60 | 60 | 3,71 | 51,94 | 3,71/51,94 |
1.000 | 40 | 65 | 8,68 | 121,52 | 14,24/199,37 |
1.000 | 50 | 65 | 6,66 | 93,24 | 8,96/125,49 |
1.000 | 60 | 65 | 4,99 | 69,86 | 5,51/77,13 |
Höherversicherung macht sich bezahlt
Die Höherversicherung ist im Vergleich zu einer privaten Vorsorge äußert attraktiv. Selbst bei Versicherten, die erst mit 60 einzahlen, amortisieren sich die Kosten in einer Überschlagsrechnung nach etwa 14 Jahren Pensionsbezug. Je früher Versicherte etwas einzahlen, desto günstiger ist natürlich das Verhältnis: Zahlen man mit 50 ein, amortisiert sich der Betrag bereits nach 10,7 Jahren. Bei einer Einzahlung mit 40 Jahren nach 8,2 Jahren. Das Ergebnis gilt für Männer und Frauen gleichermaßen.
Einzahlung in Euro | Alter zum Zeitpunkt der Einzahlung | Alter zum Pensions-antritts | Ertrag | Ertrag jährlich in Euro | Amortisation |
---|---|---|---|---|---|
10.260 | 30 | 65 | 115,63 | 1.618,82 | 6,34 |
10.260 | 40 | 65 | 89,06 | 1.246,84 | 8,23 |
10.260 | 50 | 65 | 68,33 | 956,62 | 10,73 |
10.260 | 60 | 65 | 51,20 | 716,80 | 14,31 |
10.260 | 65 | 65 | 43,19 | 604,66 | 16,97 |
Höherversicherung vergleichbar mit Schulzeitennachkauf?
Ein Vergleich der Höherversicherung mit dem Nachkauf von Schul- bzw. Studienzeiten ist pauschal nicht möglich. Wenn Ausbildungszeiten nachgekauft werden, kann sich das sehr unterschiedlich auf die Kontoerstgutschrift auswirken.
Lassen Sie sich von der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergleichsberechnung machen, um herauszufinden, ob sich der Nachkauf von Ausbildungszeiten bei Ihnen auszahlt.
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