Können Sie als Arbeitslose*r auf Urlaub fahren?

Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen dem AMS gemeldet werden.

Beim Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.

Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil recht­lich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Ver­mittlung des Arbeitslosen Vorrang hat.

Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden. Dauert die Unter­brech­ung allerdings mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht ge­tan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Wichtig!

Klären Sie den Krankenversicherungsschutz vor Ihrer Reise ab!

Kontakt

Kontakt

Hotline Arbeitsrecht

Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr