Preiskeule trifft Handynutzer:innen ab April
Telefonieren und Internet werden bei Verträgen mit Anpassungsklauseln schmerzhaft teurer – Teuerungen bis zu 11,5 Prozent je nach Tarif.
Ein Foto vom Strand, ein Anruf, eine SMS, einen Restauranttipp gegoogelt … schon trübt die nächste Telefonrechnung die Urlaubsfreuden. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, worauf UrlauberInnen beim Telefonieren und Surfen im Urlaub aufpassen sollen.
Datum: 02.07.2019,
Im Jänner 2017 gab es nur einen nicht-roamingfähigen Tarif, mit dem man im Ausland nicht telefonieren und surfen konnte, im Jänner 2018 waren es bereits 29 und im Jänner 2019 schon 37. Bei jedem fünften Tarif stoßen KonsumentInnen also auf teilweise oder vollkommene Roamingsperren.
Prüfen Sie also vor Urlaubsbeginn, ob ihr Tarif im Urlaubsland überhaupt ins Netz darf.
Im EU-Urlaubsland sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen können Sie bei den meisten Tarifen ihre Freieinheiten nutzen wie zu Hause – „Roam like at home“ (prüfen Sie ihren Vertrag).
Die Schweiz, die Türkei und Großbritannien sind nicht EU-Länder und in vielen Tarifen nicht oder nur in begrenzten Mengen eingeschlossen. Prüfen Sie ihren Vertrag genau!
In Flugzeugen und auf Schiffen, Fähren bzw. Kreuzfahrten gilt die EU-Roamingregelung prinzipiell nicht. Diese Verbindungen sind extrem teuer!
In Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern (beispielsweise die Schweiz) sollten Sie Ihre Datenverbindung deaktivieren.
Die Verbindungen aus Nicht-EU-Ländern sind in Tarifzonen unterteilt, eins haben alle gemeinsam: sie sind teuer.
Achtung bei sogenanntem „Geister-Roaming“ – selbst wenn das Datenroaming im Ausland deaktiviert wurde kann es noch zu geringen Datenübertragungen kommen. Daher jedenfalls die Handyrechnung nach dem Urlaub kontrollieren und gegebenenfalls einen Rechnungseinspruch machen.
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