Sun Contracting Gruppe in Konkurs

Mehrere Firmen der Sun Contracting Gruppe befinden sich mittlerweile in Konkurs. Viele Konsument:innen und Anleger:innen, die in Nachrangdarlehen oder (Nachrang-)Anleihen investiert haben, stehen nun vor der Frage, ob sie weiterhin Zahlungen leisten müssen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Müssen Sie Verträge mit monatlichen Raten­zahlungen weiter­zahlen?

Nach unserer Einschätzung müssen Konsument:innen ab Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens, keine weiteren Raten mehr leisten. Daher sind Raten ab November 2025 nicht mehr zu zahlen. Eingeräumte Einzugsermächtigungen können Sie daher widerrufen beziehungsweise bereits erfolgte Abbuchungen - ab der Novemberrate - rückholen lassen.  

An­melden von Forderungen im Konkurs­ver­fahren

Forderungen gegen insolvente Unternehmen können im entsprechenden Konkursverfahren angemeldet werden - und zwar

  • Forderungen gegen die in Liechtenstein ansässige Sun Contracting AG
    beim Insolvenzverwalter bis längstens 07.01.2026
    (Siehe Details in der Aussendung des Insolvenzverwalters unter: "Mitteilung_des_Masseverwalters_07112025.pdf")

  • Forderungen gegen die ebenfalls in Liechtenstein ansässige Sun Invest AG
    beim Insolvenzverwalter bis längstens 08.01.2026 
    (Siehe Details in der Aussendung des Insolvenzverwalters unter:
    "sun-invest.pdf")

  • Forderungen gegen die 5 in Österreich betroffenen Konzerngesellschaften:
    • Sun Contracting Austria GmbH
    • Sun Conctracting Engineering GmbH
    • Sun Contracting Norica Plus GmbH
    • Sun Contracting Projekt GmbH und
    • Sun Contracting Solutions GmbH 

    beim Konkursgericht bis längstens 09.01.2026
    (Siehe Details in der Aussendung der Masseverwalter:innen unter:
    "Gemeinsame_Mitteilung_der_Masseverwalter.pdf")  

Sie fühlen sich falsch beraten

Ansprüche wegen Fehlberatung gegen insolvente Firmen können allenfalls als Konkursforderung angemeldet werden. Ob Ansprüche wegen Fehlberatung bestehen, müsste im Einzelfall mit dem Insolvenzverwalter beziehungsweise vor Gericht geklärt werden. Dasselbe gilt für Forderungen gegen Vermittler:innen wegen Fehlberatung, wenn diese ausnahmsweise direkt haften.  

Sie können sich als Privat­beteiligte:r beim Straf­ver­fahren an­schließen

Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen rund 20 Beschuldigte. Wer sich mit Schadenersatzforderungen als Privatbeteiligte:r anschließen möchte, kann sich beim zuständigen Strafgericht melden, sobald ein Verfahren eröffnet ist, oder sich vorab bei der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) nach dem aktuellen Stand erkundigen. 

Vorsicht: Nachrang­darlehen sind hoch­riskante Veranlagungen

Wer in (qualifizierte) Nachrangdarlehen investiert, sollte sich bewusst sein, dass im Insolvenzfall das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann, da die Rückzahlung erst nach allen anderen Gläubiger:innen erfolgt.

Ansprüche wegen Fehlberatung gegen insolvente Firmen können allenfalls als Konkursforderung angemeldet werden.

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