Richtig reklamieren
Was tun, wenn das Hotel eine Enttäuschung oder der Flug überbucht war? Tipps, hilfreiche Links und ein Musterbrief für die erfolgreiche Reklamation.
Fällt Ihr Flug wegen eines Streiks aus oder verspätet er sich erheblich, haben Sie je nach Buchungsart unterschiedliche Ansprüche.
Wird Ihr Flug annulliert, können Sie wählen zwischen:
Zusätzlich muss die Fluglinie Sie während der Wartezeit betreuen. Dazu zählen je nach Situation Verpflegung sowie – wenn nötig – eine Hotelunterbringung.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Ob diese entfällt, hängt davon ab, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Ein Streik ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Nach unserer Einschätzung liegt bei einem Streik des Airline-Personals kein außergewöhnlicher Umstand vor. In diesem Fall besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Verspätet sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Tipp: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit der Fluglinie auf und klären Sie, welche Ersatzbeförderung oder Umbuchung möglich ist.
Haben Sie Flug und Unterkunft gemeinsam als Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Kann keine Ersatzbeförderung organisiert werden und die Reise entfällt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.
Verspätet sich der Flug um mehr als vier Stunden, können Sie außerdem eine Preisminderung verlangen.
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Konsumentenberatung
Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
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