zwei Kinder spielen am Handy
Handyspiele sind für Kinder ein bedeutender sozialer Faktor geworden. © Gorodenkoff, stock.adobe.com

Dickes Ende fürs Spielen am Handy

Die Kinder sind süchtig nach ausgeklügelten Spielen am Handy. Um „besser“ zu werden, laden sie kleine Helferlein herunter. Diese In-App-Käufe werden für immer mehr Eltern zum finanziellen Problem. 

Podcast

AK-Tipp In-App-Käufe

Datum: 02.10.2020,


Linus*) ist ein aufgeweckter Neunjähriger. Er ist hilfsbereit, sozial eingestellt, am Freundeskreis ist nichts zu beanstanden, die Schulnoten sind gut. Ab und zu am Handy vom Papa – weil es „das bessere“ ist – ein Spiel zu spielen und sich dabei mit Gleichaltrigen zu messen, aus Elternsicht sprach nichts dagegen. Bis April dieses Jahres. Bis der Vater auf seiner Handyrechnung stolze 645,55 Euro verrechnet bekam. 

Auch Paula*) ist neun und hängt gerne mit ihren Freundinnen herum, wie man das heute nennt. Sie fläzen auf der Couch, können den Blick nicht vom Handybildschirm lösen und daddeln mit ihren Fingern pausenlos darauf herum. Alles gut. Bis zu diesem Mai, als die Mutter aus allen Wolken fiel, weil der Handybetreiber von ihr 898,96 Euro wollte. 

Nur der Einstieg ist kostenlos

Die Geschichten von Paula und Linus sind alles andere als Einzelfälle. Bei Lisa Natter, Paul Rusching und Franz Valandro, den auf den Telekommunikationsbereich spezialisierten Konsumentenschützern der AK Vorarlberg, türmen sich die Akten zu Problemen, die Eltern und Erziehungsberechtigte schwer um Fassung ringen lassen.

In der Regel ist es so: Die Sprösslinge laden eine kostenlose Spiele-App herunter, spielen auf Teufel komm raus und werden dabei bald an bestimmte Grenzen gestoßen. Soll heißen: Um beispielsweise Monster besiegen oder einen noch schöneren Garten anlegen zu können, gibt die Gratis-Version nichts mehr her. Das ist natürlich uncool, wenn der Freund oder die Freundin schon ein oder mehrere Spielelevel weiter ist. Die Lösung lautet, technisch betrachtet, In-App-Kauf: Man verbessert seine „Fähigkeiten“ im Spiel dadurch, dass man sie sich innerhalb der App-Anwendung käuflich erwirbt.

Die Rechnung dafür wird buchstäblich vom jeweiligen Handybetreiber präsentiert. Er fungiert als Verrechnungsstelle zwischen Konsument und App-Anbieter. Ein genial simples System, bei dem, weil alles digital und automatisiert abläuft, der operative Aufwand sowohl für den App-Anbieter als auch für den Handynetzbetreiber gegen Null tendiert, beide aber gut daran verdienen.

Die Hinterlegung der Kreditkartendaten oder alles andere, was den Anschein einer Zahlungsautorisierung hat, etwa auch PayPal oder Abrechnung über den Handyvertrag, sagt Franz Valandro, sei kritisch. Rechtlich drohen dabei Grauzonen. Anfang diese Jahres berichtete die AKtion bereits von Jakob*): 5,49 Euro, 2,29 Euro, 1,09 Euro, 10,99 Euro, 2,29 Euro … Der Elfjährige dachte sich nicht viel dabei. Die Oma hatte ihm ja das Spielen an ihrem Handy erlaubt. Am Monatsende summierten sich die Kleinbeträge auf 1629,37 Euro auf der Abrechnung der Großmutter. 

Internationales Millionengeschäft

Seit dem „Fall Jakob“ haben die Beschwerden zu diesen Kostenfallen beim AK-Konsumentenschutz rapide zugenommen. Die schulfreie Langeweile der Kids durch Corona hat sicher dazu beigetragen. 

Bei Jakob war es die Spiele-App „Brawl Stars“ aus Finnland, bei Linus „Bubble Witch“ aus Kalifornien. Paula war, wie viele Mädchen, „Gardenscapes“ verfallen, einem Spiel, das in Irland entwickelt wurde. Das Business ist international. Es gibt Dutzende solcher Handyspiele, die kostenlos über den Google Play Store heruntergeladen werden können, süchtig machen und in der Kostenfalle enden. Zulauf erfahren derzeit gerade „Roblox“ oder auch „Robux“. Die ausgeklügelten einzelnen Spielsysteme bescheren den Herstellern Millioneneinkünfte. Nur um einen vagen Eindruck von der Verbreitung und den finanziellen Folgen zu vermitteln: Allein „Gardenscapes“ wird auf über 100 Millionen Android-Handys gespielt.

AK setzt auf Hilfe der Schule

Die Konsumentenschützer der AK Vorarlberg schulen in dieser Materie beispielsweise auch Lehrer, die dann als Multiplikatoren das Wissen in die Schule bringen. Die Arbeiterkammer stemmt sich mit Präventivarbeit gegen die Arglosigkeit im Umgang mit Spiele-Apps und In-App-Käufen. Einerseits. Andererseits hilft sie Konsumenten, mit den Anbietern bzw. den Handynetzbetreibern eine Rückabwicklung oder einen Vergleich zu erzielen. Das gelingt nicht immer, weshalb im Streitfall auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Die Rechtsauffassung der zuständigen Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) ist klar: Es handelt sich um Minderjährige, die nicht zu solchen Geschäften befugt sind. Einem Kind sein Handy zu überlassen, daraus könne nicht abgeleitet werden, dass der gesetzliche Vertreter die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen erteilt.

Betrifft zusehends auch Konsolen

Mittlerweile zeichnet sich für den Konsumentenschutz eine weitere Front ab: Spiele auf Konsolen. Die Geräte von Sony, Microsoft und Nintendo sind in den neuen Versionen technisch aufgerüstet, um ebenfalls über ihre Internetverbindung die Spieler zu In-App-Käufen zu verleiten.

Auf spotify anhören

Logo Spotify

Durch In-App-Käufe geht es bei vielen Familien finanziell ans Eingemachte!

Dr. Franz Valandro

AK-Konsumentenberatung

Tipps gegen die Kostenfalle

Man könnte es auch Abzocke nennen. Tatsächlich ist der rechtliche Spielraum gering, wenn horrende Rechnungen für In-App-Käufe für Handy- und Konsolenspiele ins Haus flattern. Sie sollten folgende Tipps beachten, wenn Sie sich gegen finanzielle Überraschungen schützen und den Hausfrieden bewahren wollen.

  • Der überwiegende Teil der Spiele wird über den ­Goog­le Play Store aufs Handy geladen. Folglich auch die kosten­pflichtigen Tools, um Spielergebnisse zu verbessern. Die – nicht gänzlich von der Hand zu weisende – Ansicht Googles ist, dass alles, was einer Zahlungsautorisierung gleichkommt, für den Konzern hieb- und stichfest ist. Etwa Kreditkarte, PayPal, aber auch die Abrechnung über den Handyvertrag.
  • Der schlimmste eintretende, weil so gut wie aussichtslose Streitfall ist deshalb, wenn direkt beim Google Play Store zur Zahlung die Daten einer Kreditkarte hinterlegt sind! 
    Außerdem: Der amerikanische Internet-Multi akzeptiert Reklamationen nur von direkt Betroffenen, nicht von Dritten. Sie sind im Fall eines Einspruchs dadurch auf sich gestellt. Für nationale Verbraucherschutzorganisationen ist es mühsam, mit dem Konzern Kontakt aufzunehmen.
  • Wer sein Kind oder seinen Enkel schon bei solchen Spiele-Apps unterstützen will, dem rät der AK-Konsumentenschutz: Weichen Sie auf eine Prepaid-Karte aus – damit können Sie immerhin ein Limit bestimmen.
  • Denn Handyspielen ist nicht nur Zeitvertreib, es hat unter Kindern und Jugendlichen auch eine soziale Komponente. Ein Verbot ist kontraproduktiv – reden Sie stattdessen über einen verantwortungsvollen Umgang mit den zweifellos verlockenden Spieleangeboten und lassen Sie sich erklären und zeigen, worum es bei dem Spiel geht. 
  • Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine gewisse Kostenkontrolle, wenn sie auf Eingabecodes bestehen.
  • Sie können, wenn Gespräche nicht fruchten, Dienste für In-App-Käufe (analog zu Mehrwertnummern) beim Handynetzbetreiber sperren lassen.
  • Ihr eigenes Handy hat vermutlich allerlei Freigaben für Zahlungsdienste, etwa für die Kreditkarte gespeichert.
    Seien Sie wachsam, wenn Sie es dem Kind überlassen. 
  • Und zuletzt, so banal es klingt: Kontrollieren Sie jede Abrechnung Ihrer Kreditkarte und Ihres Handyvertrags! Auch kleinere Beträge summieren sich mit der Zeit. Stellen Sie auf Ihrer Handyrechnung außergewöhnliche oder außergewöhnlich hohe Kosten von Drittanbietern fest, reagieren Sie umgehend zweifach! 1. Die Einspruchsfrist endet bereits nach drei Monaten, und 2. sollte ein frühzeitiges Gespräch mit Sohn oder Tochter die Gefahr bannen, dass sich die teure Spielerei zum finanziellen Schock auswächst. 

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Hotline 
Konsumentenberatung

Telefon +43 50 258 3000
oder 05522 306 3000

Anfrage senden 

Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.