Energie sparen, aber wie?
Die Preise für Energie und Sprit steigen weiter. Wer soll sich das noch leisten können? Das können Sie tun.
Die Preise der Stromversorger und Gaslieferanten unterscheiden sich zum Teil erheblich. Ein Preisvergleich lohnt sich! Beachten Sie, dass Sie stets zweifacher Energiekunde sind. Zum einen bei dem Unternehmen, welches das Strom-/Gasnetz zur Verfügung stellt (Netzbetreiber), und zum anderen bei jenem Unternehmen, das den Strom bzw. das Gas liefert (Lieferant).
Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, den Strom- und Gaslieferanten jedoch schon. Ein Wechsel des Anbieters darf nicht länger als drei Wochen dauern und ist mit keinen zusätzlichen Kosten für die KonsumentInnen verbunden:
Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es notwendig eine Reihe von wichtigen Details zu beachten. Wir raten Ihnen, wie folgt vorzugehen:
Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen den KundInnen gesondert schriftlich und rechtzeitig in einem persönlich an Sie gerichteten Schreiben mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit diesen Änderungen zu widersprechen.
Beachten Sie beim Widerspruch gegen Preiserhöhungen und AGB-Änderungen:
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle! Wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Strom- bzw. Gaslieferanten einbringen wollen (Rechnung, Qualität der Dienstleistung,…), können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung an die Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Das Verfahren ist kostenlos.
Hier können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung stellen. Die Schlichtungsstelle fordert den Strom- oder Gaslieferanten dann zu einer Stellungnahme zu Ihrem Fall auf und erarbeitet in weiterer Folge einen Lösungsvorschlag. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, ist das Verfahren abgeschlossen.
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
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