Betrug mit Wohnungsanzeigen
Bei besonders günstigen Angeboten oder Zahlungen ins Ausland ist Vorsicht geboten.
Einzugsprotokoll und Rückgabeprotokoll
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Datum: 18.03.2020,
Oft ist man bei Bezug einer Mietwohnung froh, eine adäquate Wohnmöglichkeit endlich gefunden zu haben und vergisst bei all dem Umzugsstress gerne auf die Anfertigung eines aussagekräftigen Übergabe- bzw. Übernahmeprotokolls, das den Zustand der Wohnung beschreiben soll. Erst beim Auszug wird man mitunter schmerzlich daran erinnert, dass man das verabsäumt hat, insbesondere wenn sich die Vermieterseite nicht mehr daran erinnern kann, dass so manche Beschädigung bereits bei Bezug der Wohnung vorhanden war.
Besser ist es, bei Einzug ein so genanntes Übergabeprotokoll zu erstellen.
Das Übergabeprotokoll sollte so detailliert wie nur möglich sein und vor allem die folgenden Punkte beinhalten:
Allfällige Mängel und Abnützungsspuren gehören darin genauso beschrieben wie das mitgemietete Inventar, wie etwa die Einbauküche, die Installationen und dessen Zustand. Auch empfehlenswert ist es, die Anzahl der übergebenen Wohnungs- und Briefkastenschlüssel sowie sonstiger Schlüssel festzuhalten.
Untermauert wird das Protokoll in der Regel durch eine Foto-Dokumentation von der Wohnung.
So abgesichert lässt sich bei Auszug aus der Wohnung ohne weiteres beweisen, welche Mängel bereits bei Einzug in eine bereits gebrauchte Wohnung vorhanden waren und wofür man als ausziehender Mieter daher nicht zu haften hat.
Das Übergabeprotokoll samt Foto-Dokumentation ist also ein ganz wichtiges Beweismittel.
Oft wird im Mietvertrag auf ein solches Protokoll verwiesen, aber es wird nicht angefertigt. Oder es kommt schon mal vor, dass der Mieter ein solches Protokoll zwar unterschreibt, aber keine Kopie davon erhält. Als Mieter/Mieterin hat man jedoch Anspruch auf eine Abschrift. Bei einem gemeinsam erstellten Protokoll handelt es sich nämlich um eine gemeinschaftliche Urkunde. Sollte daher ein solches Protokoll nur in einfacher Ausfertigung erstellt werden, empfiehlt es sich, dieses zumindest abzufotografieren und abzuspeichern, bis eine Kopie übermittelt wird.
Es kommt aber auch vor, dass weder Makler noch Vermieterseite sich um die Erstellung eines solchen Protokolls kümmern. Dann ist es für die Mieterseite ratsam, am Tag der Schlüsselübergabe für die Wohnung selbst eine solches Protokoll samt Fotodokumentation zu erstellen, um vorhandene Abnützungsspuren zu dokumentieren und der Vermieterseite unverzüglich in Kopie nachweislich zu übermitteln. Damit sind die festgestellten Mängel und Abnützungsspuren auch gegenüber dem Vertragspartner nachweislich dokumentiert. Schäden in der Wohnung, mit denen die Mieterseite nicht gerechnet hat und nicht rechnen musste, sollten dabei nicht nur vermerkt werden, sondern es sollte bei fehlender Funktionalität (beispielsweise defekter Herd) auch deren Behebung/Reparatur eingefordert werden, um nicht zu signalisieren, dass der Mangel akzeptiert wird.
Am Ende des Mietverhältnisses sollte bei Wohnungsrückstellung wieder ein so genanntes Rückstellungsprotokoll angefertigt werden und es sollten ausreichend Fotos gemacht werden, die die Wohnung dokumentieren. Als Mieter/Mieterin sollte man darauf achten, nicht nur die Abnützungsspuren zu fotografieren, sondern auch unbeschädigte Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen, Installationen und Inventar. Nach der Schlüsselrückgabe kommt man als Mieter nämlich nicht mehr in die Wohnung.
Fotos von der leergeräumten Wohnung vor Schlüsselrückgabe sind daher die letzte Möglichkeit, Beweise zu sammeln, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird. Auch Zeugen können als Beweismittel behilflich sein. Sollte die Vermieterseite die Kaution zu Unrecht zurückbehalten, haben Sie somit die Möglichkeit, trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen.
Die Bilder sollten zumindest ein Jahr lang abgespeichert werden. Die Vermieterseite hat nämlich das Recht, ein Jahr lang Schadenersatzansprüche gegen den ehemaligen Mieter/Mieterin einzuklagen, wenn die Kaution für die Renovierung der Schäden nicht ausreicht oder nicht mehr vorhanden ist.
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