Ausschüsse der AK Vorarlberg

Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Kontroll­ausschusses, wobei dieser aus 15 Mitglieder bestehen und jede Fraktion zumindest einen Sitz haben muss. Die verbleibenden Sitze sind auf die Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Größe zu verteilen. Der Kontrollausschuss hat die Aufgabe, die Finanzgebarung der AK auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

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Ausschüsse nach § 57 AKG

Diese Ausschüsse sind nach dem Ver­hältnis der Frak­tionen zusammen­gesetzt und b­egut­achten Ge­setze und Ver­ordnungen.

Kontroll­ausschuss

Die Vollversammlung wählt die 15 Mit­glieder des Kontroll­ausschusses. Dabei muss jede Fraktion zumindest einen Sitz haben.