AK-Mitgliedschaft 

Wir sind viele.

170.000 Menschen in Vorarlberg sind Mitglied der AK. Das sind grundsätzlich fast alle, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmer:innen, aber auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen, Karenzierte, Arbeitssuchende, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge.

Wissenswertes zur AK-Mitgliedschaft © AK Vorarlberg

Überblick

Wissenswertes zur Mitgliedschaft

Wie sind die Aufgaben der AK geregelt? Wie können Sie als AK-Mitglied mitbestimmen? Und was hat es mit dem AK-Beitrag auf sich?

Die gesetzliche Mitgliedschaft © AK Vorarlberg

Wir sind viele

Gesetzliche Mitgliedschaft – warum?

Die Arbeiterkammer hat in Österreich die Kraft von mehr als 3,7 Millionen. Das macht uns zu einem starken Sozialpartner.

Sozialpartnerschaft © AK Vorarlberg

Sozialpartnerschaft

Die Stimme der Vielen

Gemeinsam mit dem ÖGB vertritt die AK Arbeitnehmer:innen gegenüber Wirtschaft, Regierung und anderen Interessensvertretungen.


Mitbestimmung

Wofür sich die AK interessenpolitisch einsetzen soll, bestimmen Sie! Alle 5 Jahre wählen die AK-Mitglieder ihre Vertretung, das Arbeitnehmer:innenparlament. Das nächste Mal Anfang 2024.

Alle Infos zur AK Wahl 2024


Die AK kurz erklärt

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