Privatkonkurs neu
Seit dem 1. November 2017 gelten neue gesetzliche Regeln für den Privatkonkurs. Die wichtigste Erleichterung betrifft jene Menschen, die sich aufgrund von sehr geringem Einkommen einen Privatkonkurs bisher nicht leisten konnten.
Durch die von der AK seit langem geforderte Abschaffung der Mindestquote von 10% der Gesamtschulden und eine Verkürzung der Dauer des Abschöpfungsverfahrens, gibt es für die Betroffenen nun eine echte Chance finanziell wieder Fuß zu fassen. Hier finden Sie eine Kurzinformation über den Privatkonkurs.
Tipp
Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen geben auch Tipps für die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Schuldenproblemen.
Downloads
Broschüren
- Nährwertkennzeichnung (0,7 MB)
- Mietrecht für Mieter (1,3 MB)
- Gute Reise (4,3 MB)
- E-Nummern (1,4 MB)
- Bankkonto (3,1 MB)
- Autokauf (0,9 MB)
Musterbriefe
Links
Kontakt
Kontakt
Hotline
Konsumentenberatung
Telefon +43 50 258 3000
oder 05522 306 3000
Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.