Junger Mann hebt bei Bankomat Geld ab
© franz12, stock.adobe.com

AK Erfolg: Klarna-Klauseln sind unzulässig

Nach zahlreichen Beschwerden von Konsument hat die AK sieben Vertragsklauseln und zwei Geschäftspraktiken von Klarna gerichtlich überprüfen lassen. Das Handelsgericht Wien gab der AK großteils recht: Sieben Klauseln und eine Geschäftspraxis sind unzulässig.

Diese Klauseln sind unzulässig

Verstreute Geschäftsbedingungen
Vertragsbestimmungen waren auf verschiedene Unterseiten der Klarna-Website verteilt – etwa in den FAQ oder im Kund. Das ist intransparent. Konsument müssen ihre Rechte und Pflichten auf einen Blick erkennen können.

Urteil

Das gesamte Urteil des Wiener Handelsgerichts können Sie hier nachlesen.

Unklare Zahlungstermine
Je nach Fall sollte die Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum, Versand oder Warenerhalt laufen. Unterschiedliche Fälligkeiten sind für Konsument nicht nachvollziehbar und daher unzulässig.

Beschwerden nur über App oder Website
Klarna durfte Konsument nicht vorschreiben, Beschwerden oder Erklärungen ausschließlich über die Website, die App oder den Kund einzubringen. Eine Mitteilung per E-Mail muss ausreichen.

Pauschale Mahnspesen
Gestaffelte Mahngebühren, die unabhängig vom Verschulden der Konsument oder der Höhe der Forderung anfallen, sind unzulässig.

Nicht bestätigt
Nicht nachgewiesen werden konnte, dass Klarna durch die wiederholte Einmahnung nicht oder nicht mehr bestehender Forderungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Kontakt

Kontakt

Hotline 
Konsumentenberatung

Telefon +43 (0)50 258 3000
oder 05522 306 3000

Anfrage senden 

Telefonischer Kontakt
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr

Für persönliche Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.