Herkunftskennzeichnung: Woher Lebensmittel kommen
Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft gibt es bei folgenden Lebensmitteln:
- Unverarbeitetes frisches oder gefrorenes Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel)
- Unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse
- Frischfisch (auch gefroren), Krebs-, Weichtiere (Fanggebiet)
- Frische Eier (Schaleneier)
- Olivenöl
- Honig
- Alle Bio-Lebensmittel
Irreführungsschutz
Wird mit der Herkunft geworben, müssen die wertbestimmenden Zutaten auch von dort kommen, sei es nun ein Land oder eine Region. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein entsprechender Hinweis darauf in gleicher Prominenz wie die Herkunftswerbung erfolgen.
So muss etwa auf einer Nudelpackung, die mit den Umrissen Italiens in Grün-Weiß-Rot wirbt, klar angegeben werden, wenn das Produkt mit Eiern aus Polen hergestellt wurde. Entsprechendes gilt für ein Dosengulasch mit österreichischer Flagge: Stammt das verwendete Gemüse – etwa Zwiebeln – nicht aus Österreich, ist ein Hinweis wie „mit Zwiebeln/Gemüse aus der EU“ oder „Gemüse nicht aus Österreich“ erforderlich.
Herkunftsinfo in Großküchen und Kantinen
Seit September 2023 gilt in Österreich eine Verordnung für Großküchen. Sie müssen bei einigen Speisen mit Hauptzutat Fleisch, Milch oder Eiern über die Herkunft informieren. Es genügt ein Aushang in der Nähe der Speisenausgabe und eine Bezugnahme auf die Einkaufsmengen eines Jahres, beispielsweise „das Fleisch für unser Schweinsschnitzel kommt zu 50 Prozent aus Österreich und zu 50% aus der EU“ oder „Ihr Frühstücksei kommt aus Österreich“. Ob das Frühstücksei aus Boden- oder Freilandhaltung kommt, erfährt man allerdings nicht.
Downloads
RATGEBER
- Lebensmittel (2,8 MB - pdf)
- MarkenGütezeichen (2,2 MB - pdf)
- Nahrungsergänzung (3,8 MB - pdf)
- Neue Gentechnik (1,5 MB - pdf)
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