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Betriebsratsfonds

Unser Service des Mitgliederservices

Betriebsratsfonds

Wir über uns

Unser Auftrag ist die Kontrolle der Vorarlberger Betriebsratsfonds sowie deren treuhändische Verwaltung. Und wir beraten bei der Führung von BR-Fonds.

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Der Betriebs­rats­fonds

Der Betriebsrats­fonds ist eine eigene Rechts­persön­lichkeit. Er ist Eigen­tümer aller finanziellen Mittel und Sach­werte des Betriebs­rates.

Um sich für die Vertretungsarbeit weiterzubilden, gibt es die Bildungsfreistellung.

Betriebs­rats­vor­sit­zen­de

Der/die Betriebs­rats­vor­sit­zen­de ver­tritt den BR-Fonds beim Abschluss von Rechtsgeschäften, gerichtlichen und behördlichen Verfahren.

Betriebs­rats­um­la­ge

Die Ein­führung einer BR-Um­la­ge bedarf eines Be­schlus­ses der Betriebs­ver­samm­lung. Den Antrag auf Abstimmung dazu stellt der Betriebsrat.

Be­schlüs­se

Ein Be­schluss ist für jede Ausgabe er­for­der­lich. Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und in geeigneter Form zu archivieren.

Ausgaben

Die Geldmittel des Betriebsratsfonds dürfen zur Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates verwendet werden.

Einnahmen

Als Haupteinnahme des Betriebsratsfonds dient in den meisten Fällen die Betriebsratsumlage. Weitere Einnahmen könnten sich aus Zinsen ergeben.

Externe Überprüfung

Die externe Überprüfung des Betriebsratsfonds erfolgt durch MitarbeiterInnen der jeweils zuständigen Kammer für Arbeiter und Angestellte.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kult­urellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.

Arbeit­nehm­er­schutz

Mit­spra­che­recht bei Schut­z­aus­rüs­tun­gen und neuen Tech­no­lo­gi­en.

Rechtsstellung

Bei der Aus­üb­ung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weis­ung gebunden.

Links

Kontakt

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Mitgliederservice

Telefon +43 50 258 1500
oder 05522 306 1500
Fax +43 50 258 1501
E-Mail: mitgliederservice@ak-vorarlberg.at