Lösung in der Probezeit
In der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Diskriminierung kann aber angefochten werden.
Was Sie über Kündigung, Entlassung &
Einvernehmliche wissen müssen
Hotline Arbeitsrecht
Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 (0) 50 258 2500
Bregenz +43 (0) 50 258 5000
Dornbirn +43 (0) 50 258 6000
Bludenz +43 (0) 50 258 7000
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr
© 2026 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch | +43 (0) 50 258