Integrative Betriebe
Gebärdensprache
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zum Video: Integrative Betriebe.
Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt: Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich. Deshalb gibt es Integrative Betriebe. Dort können jene Menschen beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht wieder tätig sein können.
Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?
In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können. Ist eine solche Leistungsfähigkeit nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage.
Aufgaben eines Integrativen Betriebes
Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen. Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen. So soll die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Arbeitsplatz in einem Integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.
Aufnahme
Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb. Ein Beraterteam aus VertreterInnen von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.
Eventuell werden noch VertreterInnen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie FachexpertInnen für Rehabilitation beigezogen.
GeschäftsführInnen von
Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des
Beratungsteams gebunden. Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht
kein Rechtsanspruch.
Beschäftigung
Der Integrative Betrieb übernimmt es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.
Links
Kontakt
Kontakt
Hotline Arbeitsrecht
Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr