Was ist die Gesamtgutschrift?

Wie entwickelt sich die Höhe Ihrer Pension? Wie steigt Ihr Pensionsanspruch Jahr für Jahr?

Mit der Einführung des Pensionskontos können Sie das künftig mitverfolgen. Werfen Sie dazu einen Blick auf die Gesamtgutschrift Ihres Pensionskontos: Sie zeigt Ihnen die Summe aller Teilgutschriften, die Sie bisher erworben haben.

So wird die Teilgutschrift berechnet

Für die jährliche Teilgutschrift addiert die Pensionsversicherungsanstalt alle Ihre Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres inklusive Sonderzahlungen. 1,78 % von dieser Summe wandern als Teilgutschrift auf das Pensionskonto.

Beispiel

  • Eine Angestellte verdient 2.000 Euro brutto pro Monat bzw. 28.000 Euro inkl. Sonderzahlungen pro Jahr.

  • Der Jahresbetrag von 28.000 Euro stellt die Berechnungsbasis für die Pensionsversicherung dar (=Beitragsgrundlage).

  • Von 28.000 Euro werden 1,78 Prozent errechnet – das sind 498,40 Euro.

  • Die Angestellte bekommt für das eine Kalenderjahr 498,40 Euro auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Nicht nur für Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen für das Pensionskonto, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitslosigkeit und Zeiten in denen Sie den Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben etc. Nähere Informationen finden Sie im Artikel „Wofür gibt es Gutschriften für das Pensionskonto?“.

So berechnen Sie Ihre monatliche Pension

Die Gesamtgutschrift wird immer als Jahresbetrag dargestellt. Damit Sie Ihren bisher erworbenen Pensionsanspruch ausrechnen können, müssen Sie die Gesamtgutschrift durch 14 dividieren. Das Ergebnis: Ein Bruttobetrag, den Sie 14 mal pro Jahr bekommen, denn auch Pensionistinnen und Pensionisten erhalten jährlich zwei Sonderzahlungen.

Gesamtgutschrift steigt jährlich

  1. Die Gesamtgutschrift des Vorjahres wird aufgewertet („verzinst“), das heißt an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
  2. Die neue Jahresteilgutschrift wird dazugezählt.

Beispiel

Ein Arbeiter hat bis zum Ende des Jahres 2022 eine Gesamtgutschrift von 18.000 Euro erworben. 2023 beträgt sein Monatseinkommen 2.000 Euro brutto. Für das Jahr 2023 ergibt das folgende Gesamtgutschrift:

  1. Die Gesamtgutschrift des Jahres 2022 von 18.000 Euro wird mit der Lohnentwicklung von 2021 auf 2022 aufgewertet. Diese lag im Durchschnitt bei 3,5 %. Das ergibt einen Betrag von 18.630,- Euro.
      
  2. Die Teilgutschrift des Jahres 2023 beträgt bei einem Jahreseinkommen von 28.000 Euro 498,40 Euro (1,78 % von 28.000). 
  3. Die aufgewertete Gesamtgutschrift des Jahres 2022 (18.630,- Euro) und die Teilgutschrift des Jahres 2023 (498,40 Euro) werden addiert. Sie ergeben als Gesamtgutschrift für das Jahr 2023 eine Summe von 19.128,40 Euro.
  4. Der bisher erworbene monatliche Pensionsanspruch ergibt sich durch eine Teilung der Gesamtgutschrift durch 14 und beträgt 1.366,31 Euro.


Kontakt

Kontakt

Hotline Sozialrecht

Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr