Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit

Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:

  • Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird, sind ent­gelt­pflichtige Arbeitszeit. Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.

  • Bei passiver Reisezeit kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Reisen im Schlafwagen

Wichtig!

Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.

Reisebewegung während Wochenend- und Feier­tagsruhe

Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reise­be­wegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feier­tags­ruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.

Kontakt

Kontakt

Hotline Arbeitsrecht

Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr