Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit
Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:
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Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird, sind
entgeltpflichtige Arbeitszeit. Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.
- Bei passiver Reisezeit kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Reisen im Schlafwagen
Wichtig!
Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.
Reisebewegung während Wochenend- und Feiertagsruhe
Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.
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