Wofür bekomme ich Gutschriften für das Pensionskonto?
Was kann ich tun, um mein Pensionskonto aufzufetten? Wann erhöht sich meine Pension? Ein Überblick, was Ihnen Gutschriften fürs Pensionkonto bringt:
- Erwerbstätigkeit: Gutschriften gibt es, wenn Sie monatlich über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 €) verdienen. Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer geringfügigen Beschäftigung selbst pensionsversichert haben, wirkt sich das positiv auf das Pensionskonto aus. 
 
- Schul- und Studienzeiten allerdings nur dann, wenn Sie für diese Zeiten auch nachträglich Beiträge gezahlt haben.  
- Auch für Zeiten, in denen Sie vom AMS eine der folgenden Leistungen bekommen, gibt es Gutschriften: Arbeitslosengeld, Überbrückungshilfe, Übergangsgeld, Weiterbildungsgeld, Umschulungsgeld, Notstandshilfe. Sollten Sie keine Notstandshilfe bekommen, weil Ihr Partner zu viel verdient, sind Sie trotzdem pensionsversichert!
 
- Zeiten, in denen Sie eine der folgenden Leistungen bekommen, zählen ebenfalls fürs Pensionskonto:  Sonderunterstützung, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Übergangsgeld nach dem ASVG
 
- Zeiten, in denen Sie Krankengeld bekommen
 
- Zeiten, in denen Sie Rehabilitationsgeld bekommen
 
- Zeiten, in denen Sie Wochengeld bekommen
 
- Zeiten, in denen Sie Wiedereingliederungsgeld bekommen
 
- Zeiten, in denen Sie den Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. den Zivil- und Auslandsdienst leisten
 
- Zeiten, in denen Sie tatsächlich und überwiegend Ihre Kinder erziehen (maximal  4 Jahre ab Geburt; bei Mehrlingsgeburten 60 Monate) 
 
- Zeiten, in denen Sie Pflegekarenzgeld oder Familienzeitbonus (Geldleistung während des Papamonats) beziehen  
 
- Zeiten, in den Sie sich in Altersteilzeit oder in Teilpension befinden. 
Film: Wie Einkommen Ihre Pension erhöht
AK Experte Wolfgang Panhölzl erklärt, wie sich Ihr Arbeitsverdienst auf Ihre Pensionshöhe auswirkt.
Film: Was sonst noch Ihre Pension erhöht
AK Experte Wolfgang Panhölzl erklärt, in welchen Fällen Sie Gutschriften bekommen, auch wenn Sie keine Erwerbsarbeit haben.
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