Besonderer Kündigungsschutz
ArbeitnehmerInnen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Sozialministeriumservices. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten ArbeitnehmerInnengruppen sehr unterschiedlich.
Wer hat einen besonderen Kündigungsschutz?
Unter besonderem Schutz stehen folgende ArbeitnehmerInnen:
- werdende Mütter sowie Mütter und Väter, die einen Karenzurlaub oder eine Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt in Anspruch nehmen (Elternteilzeit)
- Betriebsräte oder diesen gleichgestellte Personen (z.B. Behindertenvertrauenspersonen)
- Präsenz- und Zivildienstpflichtige sowie Frauen im Ausbildungsdienst
- Begünstigte Behinderte und Opferbefürsorgte
- Hausbesorger (nach dem Hausbesorgergesetz)
Gehören Sie einer dieser Gruppen an und werden gekündigt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes in Verbindung!
Kontakt
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Hotline Arbeitsrecht
Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000
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