Nachkauf von Schul- und Studienzeiten
Vorteile
Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten kann zwei Vorteile bringen:
- Sie könnten die notwendigen Versicherungszeiten erreichen, um vorzeitig in Pension zu gehen.
- Sie könnten eine höhere Pension bekommen.
Für ab 1954 geborene Männer bzw. ab 1959 geborene Frauen
Sie können zwar Schul- und Studienzeiten nachkaufen, diese werden aber nicht für die „Hacklerregelung“ angerechnet! Ein Nachkauf von Ausbildungszeiten bringt aber vielleicht etwas, um eine höhere Pension zu bekommen.
Sinnvoll kann ein Nachkauf auch für jene sein, die in die Korridorpension gehen möchten. Für die Inanspruchnahme einer Korridorpension ist der Erwerb von 480 Versicherungsmonaten (umgerechnete 40 Jahre) nötig. Sinnvoll kann ein Nachkauf auch sein, um die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension zu erfüllen (= Mindestalter 60, mindestens 540 Versicherungsmonate).
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie im jeweiligen Alter genügend Versicherungszeiten haben, wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt. Sie erfahren dort die Anzahl Ihrer bisherigen Versicherungszeiten und können sich ausrechnen lassen, ob diese für einen vorzeitigen Pensionsantritt ausreichen.
Tipp
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ausbildungszeiten nachkaufen sollen, können Sie trotzdem sofort den Antrag auf Nachkauf der Schul- und Studienzeiten stellen. Wenn Sie dann nicht nachkaufen wollen, brauchen Sie nur die vorgeschriebenen Beiträge nicht bezahlen. Damit ist der Antrag hinfällig!
- Der Nachkauf wird steuerlich berücksichtigt. Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen können Sie sich eventuell einen Teil davon mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Steuergutschrift vom Finanzamt zurückholen.
Wie viele Schul- oder Studienzeiten vor 2005 können nachgekauft werden?
Schultyp | Höchstausmaß |
---|---|
Mittlere Schule | 2 Jahre |
Höhere Schule oder Akademie | 3 Jahre |
Lehrinstitut für Dentisten | 1 Jahr |
Hochschule/Kunstakademie | 12 Semester |
Auch ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ab dem 1.1.2005 absolviert wurden, ist möglich. Die Beiträge werden auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Erhöhung der Beiträge führt daher auch zu einer höheren Gutschrift auf dem Pensionskonto.
Was kostet der Nachkauf?
Für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kosten nachgekaufte Ausbildungszeiten vor dem 01.01.2005 1.381,68 €, wenn der Antrag dafür im Jahr 2024 gestellt wird.
Für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten ab dem 01.01.2005 variieren die Kosten je nach Kalenderjahr, in dem diese absolviert wurden. Sie betragen zwischen 1.326,52 € und 1.384,30 €.
Tipp
Schul- und Studien- und Ausbildungszeiten werden vorgemerkt und erst durch die Beitragszahlung als Beitragszeiten angerechnet.
Sie sind vor 1955 geboren?
Die Pensionsversicherungsanstalt bietet eine umfassende Broschüre zum "Altrecht", auf die wir Sie gerne verweisen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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