Schnell-Job für Arbeitslose

Sie sind arbeitslos und im Auftrag des AMS oder aus Eigen-Initiative intensiv auf Arbeitssuche? Sie haben bei einer Firma Glück und können sofort zu arbeiten anfangen – etwa zur Probe oder als Aushilfe?

AMS sofort informieren!

Achtung!

Wenn sich eine Arbeitsmöglichkeit ergibt und Sie die Arbeit tatsächlich aufnehmen, müssen Sie das sofort dem AMS melden!

Diese Informationspflicht liegt bei Ihnen und nicht bei Ihrem neuen Arbeitgeber – und sie ist sehr ernst zu nehmen! Denn: Es kann jederzeit eine Kontrolle durch Vertreter der Sozialversicherung oder der Behörden im Unternehmen stattfinden. Werden Sie bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen, ohne dass Sie das AMS vorher davon in Kenntnis gesetzt haben, gilt die unwiderlegbare Rechtsvermutung, dass die Tätigkeit, bei der Sie angetroffen wurden, über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist – egal, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.

Harte Sanktionen bei Nichtmeldung

Wenn Sie dem Arbeitsmarktservice den Beginn Ihrer Beschäftigung nicht gemeldet haben, drohen Ihnen harte Sanktionen: Das AMS fordert jedenfalls 4 Wochen Arbeitslosengeld/Notstandshilfe zurück, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine voll versicherte oder geringfügig entlohnte Beschäftigung gehandelt hat.

Kontakt

Kontakt

Hotline Sozialrecht

Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200

Anfrage senden

Geschäftsstellen

Bregenz +43 50 258 5000
Anfrage senden
Dornbirn +43 50 258 6000
Anfrage senden
Bludenz +43 50 258 7000
Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind

von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr