Krankenstand & Arbeitslosigkeit
Sie sind arbeitslos und krank geworden?
Geben Sie Ihren Krankenstand beim AMS unverzüglich bekannt. Während des Krankenstandes gibt es keine Vermittlungsaktivitäten oder Ähnliches durch das AMS. Auch die Vereinbarungen im Rahmen der Eigeninitiative müssen nicht eingehalten werden.
Krankengeld
Ab dem 4. Tag des Krankenstandes erhalten Sie auf Antrag von der Österreichischen Gesundheitskasse grundsätzlich Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der zuvor bezogenen Notstandshilfe.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe ruht während des Bezuges von Krankengeld. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die zuerkannte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, es kommt dadurch nur zu einer zeitlichen Verschiebung.
Ende des Krankenstandes beim AMS melden
Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie das AMS rasch und unbedingt persönlich darüber informieren – und zwar auch dann, wenn die Gesundheitskasse Ihnen zusichert, Sie elektronisch wieder gesund zu melden!
Achtung!
Wenn Ihr Krankenstand weniger als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie sich nach Ende Ihres Krankenstandes innerhalb von einer Woche wieder beim Arbeitsmarktservice melden.
Hat Ihr Krankenstand länger als 62 Tage gedauert oder ist Ihr Leistungsanspruch während des Krankenstandes ausgelaufen, müssen Sie unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe stellen.
Kontakt
Kontakt
Hotline Sozialrecht
Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200
Geschäftsstellen
Bregenz +43 50 258 5000
Anfrage senden
Dornbirn +43 50 258 6000
Anfrage senden
Bludenz +43 50 258 7000
Anfrage senden
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowieam Freitag von 8 bis 12 Uhr