Abfertigungsbeiträge zusammenführen
Wenn Sie mehrmals den Job gewechselt haben, liegen Ihre Abfertigungsbeiträge möglicherweise bei verschiedenen Vorsorgekassen. Sie können diese Beiträge bei einer Vorsorgekasse zusammenführen.
Das macht es leichter, den Überblick über Ihre Abfertigung zu behalten.
Wann kann ich meine Beiträge zusammenführen?
Sie können frühere Abfertigungsbeiträge an die Vorsorgekasse Ihres aktuellen Arbeitgebers übertragen.
Voraussetzung: Die betreffenden Abfertigungsbeträge müssen bereits seit mindestens 3 Jahren beitragsfrei in den bisherigen Vorsorgekassen liegen.
Wie kann ich die Zusammenführung beantragen?
Schicken Sie an Ihre Vorsorgekasse:
- einen Antrag auf Zusammenführung und
- eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Dafür können Sie unseren Musterbrief verwenden.
Muss ich meine Beiträge zusammenführen?
Nein. Ihre Abfertigungsbeiträge gehen nicht verloren, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.
Eine Zusammenführung kann aber sinnvoll sein, weil Sie dann alle Beiträge bei einer Vorsorgekasse im Blick haben.
Downloads
Broschüren
- Abfertigung neu (0,4 MB - pdf)
- Arbeitsverhältnisse beenden (0,1 MB - pdf)
- Wichtige Bestimmungen (0,5 MB - pdf)
Musterbrief
Links
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oder 05522 306 2000
Feldkirch +43 (0) 50 258 2500
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Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr