Geld bei Krankheit
Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?
Corona-Infektion überstanden? Viele leiden noch Monate nach der Akutphase unter gesundheitlichen Problemen, zum Teil sogar massiv. „Long Covid“, also die Spätfolge einer COVID-19-Infektion, äußert sich zum Beispiel in Form von Kurzatmigkeit und Husten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen oder chronischer Müdigkeit. Welche Rechte haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie über längere Zeit weniger belastbar sind oder ganz am Arbeitsplatz ausfallen? Hier die wichtigsten Infos im Überblick!
Sie fühlen sich nicht gesund genug zum Arbeiten?
Wenn Sie im Krankenstand sind, müssen Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zunächst so bezahlt werden, als würden Sie normal arbeiten gehen. Das heißt, Sie bekommen für eine bestimmte Zeit nicht nur Ihren Lohn, sondern auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen weiterbezahlt („Entgeltfortzahlung“). Danach springt nach und nach die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt mindestens die Hälfte Ihres bisherigen Bruttoverdiensts.
Wie lange werde ich im Krankenstand bezahlt?
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch einen längeren Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.
Ein Krankenstand schützt Sie leider nicht vor einer Kündigung.
Aber: Wenn Ihre Long Covid-Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate dauern wird, könnte das als „Behinderung“ gelten. In diesem Fall wären die Betroffenen vor Diskriminierung geschützt. Das bedeutet, sie dürften nicht wegen der Behinderung gekündigt werden. Noch gibt es aber keine Gerichtsurteile, ob eine Long-Covid-Erkrankung eine Behinderung darstellt.
Eine andere Möglichkeit ist, die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. In diesem Fall ist es wichtig, sich rasch an Betriebsrat, Gewerkschaft oder unsere Arbeitsrechtsberatung zu wenden: Die Frist, um gegen die Kündigung vorzugehen, ist leider sehr kurz – meist beträgt die Anfechtungsfrist 2 Wochen, in manchen Fällen aber auch nur 1 Woche!
Nach längerer Krankheit sehnen sich viele wieder nach der Normalität des Berufslebens. Doch die Rückkehr an den Arbeitsplatz soll weder überfordern noch einen Rückfall auslösen. Wir haben uns daher lange für einen sanften Wiedereinstieg nach schwerer Krankheit stark gemacht. Mit der Wiedereingliederungsteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren. Die Krankenversicherung federt Ihren Einkommensverlust ab.
Sie leiden unter gesundheitlichen Problemen und haben deshalb Ihren Arbeitsplatz verloren? Oder Sie befürchten, ihn wegen häufiger Krankenstände zu verlieren oder Ihre Tätigkeit nicht auf Dauer zu schaffen? Fit2work bietet ein umfassendes Beratungsprogramm für ArbeitnehmerInnen. Die Initiative berät auch Betriebe.
Sie erreichen Fit2work unter 0800 500 118.
Nähere Informationen zu Fit2work finden Sie hier
Vielleicht finden Sie gleich in Ihrem Betrieb wichtige AnsprechpartnerInnen? Das sind:
Auch wir beraten Sie gerne – und zwar zu:
Hotline Sozialrecht
Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200
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