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Arbeitszeit & Ruhepausen

Ersatz-, Feiertags- und Wochenruhe

Arbeitszeit & Ruhepausen

Ersatzruhe

Eine wöchentliche Ruhezeit von durchgehend 36 Stunden steht allen zu. Wird sie einmal nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Ersatzruhe.

Arbeitszeit & Ruhepausen

Feier­tags­ruhe

An gesetzlichen Feiertagen haben Sie ein Recht auf Ruhezeit. Wer zusätzliche Feiertage frei bekommt und was gilt, wenn Sie trotzdem arbeiten müssen.

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Wochenendruhe und Wochenruhe

36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit pro Woche sind gesetzlich vorgeschrieben. Sollten Sie am Sonntag arbeiten, haben Sie ein Recht auf Wochenruhe.

Kontakt

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Hotline Arbeitsrecht

Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

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von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr