Kuraufenthalt

Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen.

Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen.

Kur gilt als Krankenstand

Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Tipp

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig über den voraussichtlichen Kur-Termin, damit er planen kann. Wenn Sie ihn allzu spät informieren, kann das zu einer berechtigten Entlassung führen.


Kein Rechtsanspruch auf eine Kur

Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".

Achtung!

Öfter als zweimal in 5 Jahren wird Ihnen keine Kur bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.


Selbstbehalt

Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch dieser im Jahr 2024 ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:

Monatsgehalt (brutto) Selbstbehalt pro Tag
über 1.217,96 bis 1.799,34 9,70 Euro
über 1.799,34 bis 2.380,73 Euro 16,62 Euro
über 2.380,73 Euro 23,56 Euro

Befreiung vom Selbstbehalt

Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die im Jahr 2024 ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 1.217,96 Euro haben.

Kontakt

Kontakt

Hotline Sozialrecht

Telefon +43 (0) 50 258 2200
E-Mail sozialrecht@ak-vorarlberg.at