AK Pensionsrechner
Finden Sie heraus, wann Sie in Pension gehen können, wie hoch Ihre Pension sein wird und wie sich Teilzeit und Karenz auswirkt.
Ende 2021 ist die Möglichkeit ausgelaufen, vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es seit 1.1.2022 den Frühstarterbonus, also einen Zuschuss für Menschen, die schon sehr früh zu arbeiten begonnen haben.
Sie erhalten einen Frühstarterbonus, wenn Sie ab Stichtag 1. Jänner 2022 in Pension gehen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Frühstarterbonus beträgt 1,07 Euro (2024) für jeden Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr und ist daher mit maximal 64,20 Euro (2024) begrenzt. Dieser Betrag von 1,07 Euro (2024) wird jährlich aufgewertet.
Der Bonus wird bei Zuerkennung der Pension berechnet und wird Bestandteil der Pensionsleistung.
Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die auslaufende Regelung der Abschlagsfreiheit:
Wer am 31.12.2021 die Wartezeit für die Abschlagsfreiheit bereits erfüllt hatte, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen konnten, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen.
So können Versicherte, die bis zum 31.12.2021 zwar die 45 Erwerbsjahre vorweisen, aber noch nicht das 62. Lebensjahr erreicht haben, auch nach Auslaufen der Regelung abschlagsfrei in Pension gehen.
Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.
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