Vertrags- bzw. Konventionalstrafe

Mit einer solchen Vertragsklausel verpflichten Sie sich als Arbeitnehmer:in, einen Geldbetrag (oft mehrere Monatsentgelte) zu bezahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen. Diese Klausel heißt Vertrags- oder Konventionalstrafe.

In der Praxis wird häufig die Verletzung einer Konkurrenzklausel mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Es kommt aber auch vor, dass im Arbeitsvertrag eine Strafe für Fehler im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Und es kann auch generell der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sanktioniert werden.

Konventionalstrafen können nur im Nachhinein durch einen Richter gemäßigt, d.h. herabgesetzt, werden.

Die wichtigsten Empfehlungen

  • Lassen Sie sich nicht überrumpeln oder überreden, einen gerade erst vorgelegten Arbeitsvertrag sofort ungelesen zu unterschreiben!                         
  • Machen Sie sich bewusst, welche Verpflichtungen Sie einzugehen bereit sind, denn eine Unterschrift unter nachteilige Vertragsklauseln kann sehr wohl bindend sein und sich nachteilig auswirken.

Kontakt

Kontakt

Hotline Arbeitsrecht

Telefon +43 50 258 2000
oder 05522 306 2000

Feldkirch +43 50 258 2500
Bregenz +43 50 258 5000
Dornbirn +43 50 258 6000
Bludenz +43 50 258 7000

Anfrage senden

Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie 
am Freitag von 8 bis 12 Uhr