Arbeitgeber:in pleite? Wo Sie Hilfe finden
Wohin kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird? Die AK berät Sie und verhilft Ihnen zur Ihrem Geld. Hier die Kontaktübersicht.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist insolvent und kann Sie nicht mehr zahlen – wie kommen Sie nun zu Ihrem Geld? Keine Sorge: Ihre Ansprüche zahlt der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Sie brauchen aber jemand, der Ihre offenen Forderungen ausrechnet und einfordert. Genau dabei unterstützen wir Sie! Erfahren Sie hier die Details.
Wenn ein Unternehmen pleite ist und keine Löhne oder Gehälter mehr zahlen kann, bekommen die Beschäftigten das „Insolvenz-Entgelt“ aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben:
Über uns – oder besser gesagt über den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA). Das ist ein gemeinsamer Verein von Arbeiterkammern und Gewerkschaften. Wir rechnen aus, was Ihnen zusteht. Danach melden wir Ihre Forderungen bei Gericht an und beantragen für Sie das Geld beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Das kostet Sie nichts. Wir brauchen nur die Zustimmung (insbesondere Vollmacht), dass wir Sie vertreten dürfen.
Die gute Nachricht in dieser schwierigen Zeit: Sie bekommen nicht nur einen Teil Ihres Geld, wie viele andere Gläubiger:innen. Sie bekommen im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen alles, was Ihnen zusteht, vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) als Insolvenz-Entgelt ausbezahlt.
Das Insolvenz-Entgelt wird höchstens bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von 12.120 Euro (im Jahr 2024) übernommen. Dieser Betrag ist abhängig von der jährlich festgesetzten Höchstbeitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Die endgültige Lohnsteuer wird erst später errechnet. Sie müssen in dem Jahr, in dem Sie das Insolvenz-Entgelt erhalten, eine Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) machen. Nach dieser Pflichtveranlagung kann es zu einer Steuer-Nachforderung oder Rückerstattung kommen. Mehr Infos dazu finden Sie hier
Wenn Sie nach dem 1.1.2003 in der Firma begonnen haben, sind Ihre Abfertigungsansprüche bei Ihrer betrieblichen Vorsorgekasse geparkt. Sie können die Abfertigung dort liegen lassen oder sie auch unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig auszahlen lassen. Gerne beraten wir Sie dazu.
Wenn Sie vor dem 1.1.2003 in der Firma begonnen haben, gelten die Regeln der Abfertigung alt. Sie bekommen Ihren Abfertigungsanspruch durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ausbezahlt.
Für gesetzliche Abfertigungsansprüche (Abfertigung alt) erhalten Sie im Jahr 2024 Insolvenz-Entgelt pro Monatsbetrag Abfertigung bis brutto 6.060 Euro ungekürzt.
Steht ein höherer Monatsbetrag zu, erhalten Sie darüber hinaus nur mehr die Hälfte des Differenzbetrages, jedoch nicht mehr als brutto 9.090 Euro. Die Lohnsteuer beträgt 6%.
Für Zeitguthaben (Gutstunden) erhalten Sie Insolvenz-Entgelt bis maximal brutto 50,50 Euro (Wert 2024) pro Stunde inklusive Zuschlag.
a) Bis zur Berichtstagsatzung: Bei diesem Gerichtstermin entscheidet das Gericht, ob das Unternehmen fortgeführt wird oder endgültig geschlossen werden muss.
Ihr Anspruch auf Lohn oder Gehalt sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist jedenfalls bis zur Berichtstagsatzung gesichert.
b) Nach der Berichtstagsatzung müssen Sie Ihren Austritt aus der Firma erklären, sobald Sie den Lohn zum ersten Mal nicht mehr (vollständig) von Arbeitgeber:in oder Insolvenzverwalter:in bekommen. Nur so haben Sie einen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt für die Phase ab der Berichtstagsatzung.
Es gibt auch Ansprüche, die nicht durch Gesetz gesichert sind. Das sind zum Beispiel:
Für diese ungesicherten Ansprüche können Sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens einen Teil (Quote) - wie die anderen Gläubiger - erhalten. Voraussetzung ist, dass die Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt sind und eine Verteilung an die Gläubiger stattfindet. Auf alle Fälle helfen wir Ihnen auch in diesem Fall, zu Ihrem Geld zu kommen.
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oder 05522 306 2100
Unsere Kontaktzeiten sind
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am Freitag von 8 bis 12 Uhr
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