Können Sie als Arbeitslose*r auf Urlaub fahren?
Sie können grundsätzlich auf Urlaub fahren. Urlaube müssen dem AMS gemeldet werden.
Beim Inlandsurlaub erhalten Sie weiterhin das Arbeitslosengeld. Beim Auslandsurlaub wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.
Auch bei einem Inlandsurlaub sind vorgeschriebene Kontrolltermine zu beachten, weil rechtlich nicht das persönliche Urlaubsinteresse, sondern das öffentliche Interesse an der Vermittlung des Arbeitslosen Vorrang hat.
Nach dem Ende des Auslandsurlaubes müssen Sie sich unbedingt persönlich wieder beim AMS melden. Ansonsten kann das Geld vom AMS nicht angewiesen werden. Dauert die Unterbrechung allerdings mehr als 62 Tage, so ist es mit der bloßen Wiedermeldung nicht getan. Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Wichtig!
Klären Sie den Krankenversicherungsschutz vor Ihrer Reise ab!
Downloads
Kontakt
Kontakt
Hotline Sozialrecht
Telefon +43 50 258 2200
oder 05522 306 2200
Unsere Kontaktzeiten sind
von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie
am Freitag von 8 bis 12 Uhr