Mädchen unterschreibt Vertrag
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10 Tipps für den Ferialjob

Für manche sind es überhaupt die ersten Schritte in der Arbeitswelt. Andere gehen schon als richtige „alte Hasen“ in ihren Ferialjob. Damit die Arbeit einträglich bleibt und Spaß macht, hat die Lehrlingsabteilung der AK Vorarlberg zehn Tipps zusammengetragen, worauf man als Ferialarbeiter achten muss.

Tipp 1: Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ferialarbeiter und Arbeitgeber. Er legt die Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie die Bezahlung fest. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, die AK Vorarlberg empfiehlt jedoch: Sichere dich mit einem Vertrag Schwarz auf Weiß ab!
Jedenfalls muss der Arbeitgeber dir nach Aufnahme der Tätigkeit einen Dienstzettel geben. Darauf ist kurz zusammengefasst, was mündlich vereinbart wurde, z. B. die Arbeitsstunden pro Woche und das Entgelt. Den Dienstzettel solltest du unbedingt aufbewahren!

Tipp 2: Arbeitszeiten und Pausen
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ausnahmen gibt’s insbesondere im Gastgewerbe. Die tägliche Arbeitszeit darf maximal neun Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden. Jugendliche haben Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Ferialjobber über 18 müssen spätestens nach sechs Stunden eine Pause einlegen.

Tipp 3: Arbeitszeitaufzeichnungen führen
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen seitens des Betriebes ja nicht unterschreiben! Am einfachsten geht es, wenn Du über Computer oder Smartphone den AK-Arbeitszeitspeicher nutzt:

Tipp 4: Wie viel bekomme ich für meine Arbeit?
Arbeiten für ein Taschengeld – das war einmal! Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es für eine Branche keinen, bildet das ortsübliche Entgelt die Grundnorm. 700 bis 1000 Euro brutto sollte der Ferialjob dir also auf jeden Fall bringen! Wie viel vom Bruttolohn übrig bleibt, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner herausfinden:

Tipp 5: Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld
Ob du anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhältst, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.

Tipp 6: Urlaubsanspruch und Urlaubsersatzleistung
Selbst wenn du nur für ein paar Wochen arbeitest: Ferialarbeiter haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wenn du die bezahlte Freizeit nicht konsumierst, kriegst du am Ende Bares – in Form der Urlaubsersatzleistung. Ausnahme: Das Dienstverhältnis wurde vorzeitig ohne wichtigen Grund durch dich beendet.

Tipp 7: Check deine Lohnabrechnung
Ein Gehaltszettel ist auch für Ferialjobber Pflicht! Ein Check, ob alles abgerechnet wurde, kann nie schaden. Bei Unklarheiten ist Nachfragen ein Muss. Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (z. B. Lohn oder Urlaubsersatzleistung), solltest du den Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung auffordern. Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren. Wenn du Unregelmäßigkeiten entdeckst, wendest du dich am besten an die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK.

Tipp 8: Korrekt sozialversichert?
Schon bevor du deine Arbeit aufnimmst, muss dich dein Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Eine Kopie der Anmeldung geht sofort an dich. Das ist wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein. Und, auch wenn junge Leute noch nicht daran denken: Beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben! Nach Ende der Beschäftigung gibt es noch eine Abmeldungskopie von der Sozialversicherung.

Tipp 9: Keine Verzichtserklärung unterschreiben!
Achtung vor Kleingedrucktem: Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z.B. um das Geld für geleistete Überstunden umfallen.

Tipp 10: „Zuckerle“ im Nachhinein: Die Arbeitnehmerveranlagung
Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, kannst du dir diese mit der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurückholen.

TIPP

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