Probezeit
Vielleicht hast du den Begriff Probezeit schon mal gehört. Doch was wird hier eigentlich auf die Probe gestellt?
Die Probezeit dauert drei Monate, sie ist gesetzlich geregelt und kann nicht verkürzt oder verlängert werden – Ausnahme: Blockberufsschule gleich am Lehrzeitbeginn.
Diese Zeit wird vom Betrieb genützt, um deine Arbeitsweise kennen zu lernen und zu prüfen, ob du für den Lehrberuf geeignet bist. Umgekehrt lernst auch du den Betrieb kennen und prüfst, ob die Erwartungen, die du als Lehrling an den Betrieb und den Lehrberuf hast, erfüllt werden.
Während dieser drei Monate kann, sowohl der Betrieb als auch der Lehrling jederzeit – das heißt ohne Einhaltung von Fristen – und ohne einen Grund zu nennen das Lehrverhältnis beenden. Die Auflösung in der Probezeit muss schriftlich erfolgen. Wenn du minderjährig bist, brauchst du die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innn.
Bevor du das Lehrverhältnis beendest, empfehlen wir dir, eventuelle Probleme im Betrieb zunächst mit deinen Eltern zu besprechen und bei Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen. Im besten Fall können Missverständnisse oder Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du, nach einem neuen Lehrberuf oder Betrieb Ausschau halten. Ein Lehrbeginn ist bis Ende Oktober/November durchaus möglich.
Falls du minderjährig bist und noch keine Lehrstelle hast, melde dich wegen der Ausbildungspflicht beim AMS als lehrstellensuchend. Du kannst dir dann Zeit nehmen, in andere Lehrberufe oder Betriebe hineinzuschnuppern.
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