Probezeit
von Alexander Bechtold, Abteilung Lehrlinge und Jugend
Vielleicht hast du den Begriff Probezeit schon mal gehört. Doch was wird hier eigentlich auf die Probe gestellt?
Die Probezeit dauert drei Monate, sie ist gesetzlich geregelt und kann nicht verkürzt oder verlängert werden – Ausnahme: Blockberufsschule gleich am Arbeitsbeginn.
Diese Zeit wird vom Betrieb genützt, um deine Arbeitsweise kennen zu lernen und zu prüfen, ob du für den Lehrberuf geeignet bist – umgekehrt lernst auch du den Betrieb kennen und prüfst, ob die Erwartungen, die du als Lehrling an den Betrieb, den Ausbilder und den Lehrberuf hast, erfüllt werden.
Während dieser drei Monate kann, wie oben geschrieben, sowohl der Betrieb als auch der Lehrling jederzeit – das heißt ohne Einhaltung von Fristen – und ohne einen Grund zu nennen das Lehrverhältnis beenden. Die Auflösung in der Probezeit muss schriftlich erfolgen. Wenn du minderjährig bist, brauchst du die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Angenommen du hast im August oder September deine Lehre begonnen und zweifelst, ob du den richtigen Beruf gewählt hast, oder du fühlst dich nicht wohl im Betrieb.
Die ersten 3 Monate deines Lehrverhältnisses bist du also in der Probezeit. Das heißt, dass du schauen kannst, ob der gewählte Lehrberuf dir wirklich gefällt. In dieser Zeit kannst du überlegen, ob der gewählte Lehrberuf wirklich deinen Interessen entspricht. Bevor du das Lehrverhältnis beendest, empfehle ich dir, eventuelle Probleme im Betrieb zunächst mit deinen Eltern zu besprechen. Im besten Fall können Missverständnisse oder Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden. Sollte dies nicht möglich sein, steht es dir frei, nach einem neuen Lehrberuf oder Betrieb Ausschau zu halten, da zu diesem Zeitpunkt noch viele offene Lehrstellen verfügbar sind, und ein Lehrbeginn bis Ende Oktober/November durchaus möglich ist.
Melde dich wegen der Ausbildungspflicht beim AMS als lehrstellensuchend. Du kannst dir dann Zeit nehmen, in andere Lehrberufe oder Betriebe hineinzuschnuppern.
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