Arbeitszeitaufzeichnungen und Lohn-/Gehaltsabrechnung

Immer wieder berichten uns Lehrlinge, dass sie Überstunden geleistet haben, welche nicht in den Stundenaufzeichnungen aufscheinen bzw. nicht abgegolten werden.

Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Das kann elektronisch mittels Chip oder übers Handy erfolgen, aber auch handschriftlich. Der Lehrling kann die Aufzeichnungen auch für sich anfordern. Werden Aufzeichnungen nicht geführt oder vom Dienstplan übernommen, empfehlen wir, unbedingt selbst die geleisteten Arbeitsstunden mitzuschreiben. Dafür gibt es den AK-Arbeitszeitkalender oder diverse apps. Schultage und Urlaub sollten ebenfalls eingetragen werden. So haben Lehrling und Lehrbetrieb einen guten Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden und den noch offenen Urlaubsanspruch.

Wichtig: Der Lehrling sollte abgeänderte/unkorrekte Arbeitszeitaufzeichnungen keinesfalls unterschreiben!

Ebenso hat der Lehrling ein Recht auf eine Lohn-/Gehaltsabrechnung, welche ihm per Mail oder ausgedruckt übermittelt werden kann. Erhält ein Lehrling weder Arbeitszeitaufzeichnungen (oder die Einsicht dazu) noch eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, kann er diese beim Dienstgeber einfordern.

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