Überstunden
Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen grundsätzlich keine Überstunden leisten. Lediglich Vor- und Abschlussarbeiten von einer halben Stunde pro Tag und nicht mehr als 3 Stunden pro Woche sind vorgesehen. Zudem sollten diese möglichst zeitnah durch Zeitausgleich wieder kompensiert werden können.
Lehrlinge, die bereits volljährig sind, dürfen allerdings Überstunden leisten. Diese sind dann entweder durch Zeitausgleich abzugelten oder sie werden samt Zuschlag ausbezahlt. Erfolgt eine Auszahlung, so ist zu beachten, dass als Basis für die Berechnung der jeweils niedrigste im Betrieb ausbezahlte Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt heranzuziehen ist!
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