
Berufsbild & Ausbildungsdokumentation
Für jeden Lehrberuf ist im Berufsbild genau festgelegt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten während der Lehrzeit vermittelt werden müssen. Es bildet somit die Grundlage der Ausbildung und definiert, welche Ausbildungsziele in welchem Lehrjahr erreicht werden sollen. Manche Ausbildungsziele sind keinem bestimmten Lehrjahr zugeordnet und müssen daher bis spätestens Ende der Lehrzeit vermittelt werden. Art und Umfang der Ausbildung liegen also nicht allein im Ermessen des:der Lehrberechtigten, sondern sind rechtsverbindlich geregelt.
Die Ausbildungsdokumentation dient Lehrlingen als praktische Orientierungshilfe und Nachweis, ob die im Berufsbild festgelegten Inhalte tatsächlich vermittelt wurden. Sie listet sämtliche Berufsbildpositionen auf und macht so sichtbar, wie weit der eigene Ausbildungsstand dem Berufsbild entspricht.
Wir empfehlen allen Lehrlingen, sich die Ausbildungsdokumentation regelmäßig genau durchzusehen. So kann überprüft werden, ob alle vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten bereits vermittelt wurden oder welche Inhalte noch zu vermitteln sind.
Sollten dabei Lücken oder Mängel festgestellt werden, ist es ratsam, das Gespräch mit dem:der Ausbilder: in oder Lehrberechtigten zu suchen. Am besten wird dabei schriftlich festgehalten, wie und bis wann noch fehlende Ausbildungsinhalte vermittelt werden.
Die ausgefüllte Ausbildungsdokumentation sollte zur Lehrabschlussprüfung mitgebracht werden. Sie dokumentiert, dass die Ausbildung entsprechend dem Berufsbild erfolgt ist.
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