Bild mit Grafik von Personen verschiedener Herkünfte mit Plakat das drei Rufezeichen enthält
© AK Vorarlberg

Rassistische Diskriminierung im Lehrtrieb: Ein No-Go!

Was ist rassistische Diskriminierung?

Lehrlinge dürfen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Religion oder kulturellen Zugehörigkeit nicht belästigt oder benachteiligt werden. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt dich davor.

Auch „witzig gemeinte“ Sprüche oder Kommentare über Hautfarbe, Muttersprache, Herkunft, Kultur oder Religion sind diskriminierend – zum Beispiel Bezeichnungen wie „Negerle“ für dunkelhäutige Lehrlinge oder „Bombenlegerin“ für muslimische Lehrlinge.

Ebenfalls verboten ist die vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses oder eine Schlechterbehandlung bei den Arbeitsbedingungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit oder Religion.

Was tun bei rassistischer Diskriminierung?

  1. Dokumentieren
    Notiere genau, wer wann was vor wem gesagt oder getan hat. Sichere auch schriftliche Beweise, z. B. E-Mails oder Chat-Nachrichten.
  2. Vertrauliche Beratung
    Wende dich an die AK-Lehrlingsabteilung oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Beratungen sind vertraulich. Im ersten Schritt geht es darum, deine Erlebnisse zu schildern und eine professionelle Einschätzung deiner Möglichkeiten zu bekommen.
  1. Lehrberechtigte informiere
    Wenn die Diskriminierung nicht von deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder selbst ausgeht, solltest du sie oder ihn über den Vorfall informieren. Nur so kann die Lehrberechtigte bzw. der Lehrberechtigte ihrer bzw. seiner Pflicht nachkommen und gegen die Diskriminierung vorgehen.

Du bist nicht allein!

Niemand hat das Recht, dich rassistisch zu belästigen oder zu diskriminieren.
Rassismus schadet dir persönlich, aber auch der gesamten Gesellschaft, weil er spaltet. Es ist deshalb besonders wichtig, dass du über deine Erlebnisse sprichst und Unterstützung holst, um dich und andere zu schützen.

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