Smartphone im Lehrbetrieb
Das Smartphone ist heutzutage nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken – für Jugendliche genauso wie für Erwachsene. Immer häufiger führt das aber zu Konflikten. Etwa, wenn Lehrlinge während ihrer Ausbildungszeit scheinbar ständig am Handy kleben. Nicht selten kommt es dann zu Problemen zwischen Lehrling und Lehrbetrieb.
Social Media vs. Lehralltag
In den sozialen Medien werden die Nutzer:innen praktisch pausenlos mit Reizen und sofortiger Interaktion bombardiert. Gerade auf Jugendliche übt das einen regelrechten Sog aus.
Ganz anders geht es im Lehralltag zu: Er folgt einem strukturierten Zeitplan, in fest eingeteilten Zeitintervallen müssen die Auszubildenden lernen, mitzuarbeiten und sich zu konzentrieren. Für Ablenkungen durch das Handy ist da freilich kein Platz.
Ärgernis für Ausbildner
Die ständige Nutzung von Mobilgeräten während der Arbeitszeit ist mittlerweile zu einer der größten Herausforderungen in Lehrverhältnissen geworden. Die AK Vorarlberg erreichen diesbezüglich gerade im letzten Jahr häufig Anfragen: einerseits von Lehrlingen, welche Verwarnungen in den Lehrbetrieben wegen der Handynutzung bekommen haben, andererseits von Ausbildern, die uns um Rat fragen, welche Möglichkeiten es gibt, die Handynutzung zu regulieren.
Pflichtverletzung in der Lehre
Doch welche Pflichten werden eigentlich von den Lehrlingen verletzt, wenn die Verwendung des Handys im Betrieb zum Problem wird?
Lehrlinge müssen sich bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Erfüllt der Lehrling die Aufgaben nicht ordnungsgemäß oder legt der Lehrling ein undiszipliniertes Benehmen im Betrieb oder der Schule an den Tag, könnte also ein mangelndes Bemühen und somit auch eine Pflichtverletzung vorliegen.
Für Social Media auf Toilette
In der Praxis sieht es oft so aus, dass Lehrlinge, anstatt sich auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu konzentrieren, in den sozialen Medien scrollen. Durch dieses Verhalten können verschiedene Probleme im Betrieb entstehen: durch den Konzentrationsverlust passieren unglückliche Schlampigkeitsfehler, die Aufgaben werden nicht innerhalb der Zeit erledigt und in schwerwiegenden Fällen kann auch die Arbeitssicherheit betroffen sein. In diesem Zusammenhang leidet oft die Ausbildung selbst. Schulnoten werden schlechter und die praktische Ausbildung im Betrieb wird vernachlässigt. Gerade die Ausbilder schildern uns oft, dass Toilettenbesuche für das Scrollen auf TikTok, Instagram und Youtube missbraucht werden.
Handygefängnisse als Lösung?
Die Ausbilder:innen stehen vor der Herausforderung, angemessene Grenzen für die Handynutzung zu setzen, um Pflichtverletzungen vorzubeugen und einen erfolgreichen Lehrabschluss zu ermöglichen. Dazu gibt es in den Betrieben verschiedene Ansätze: Generelles Handyverbot und die handyfreien Zonen sind Herangehensweisen, welche mittlerweile sehr verbreitet sind. Manche Betriebe erlauben nach wie vor die Handynutzung auf Vertrauensbasis.
Wird ein solcher Ansatz im Betrieb eingeführt, muss diesem Folge geleistet werden. Werden diese Regelungen beharrlich missachtet, so kann als letzte Konsequenz auch die Entlassung ausgesprochen werden. Eine Sensibilisierung oder Vertiefung im Bereich digitale Kompetenzen während der Lehre wäre eine Möglichkeit, um den Jugendlichen einen verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Netzwerken und neuen Technologien im Allgemeinen beizubringen.
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