Sonderzahlungen
Hast du dich auch schon auf dein „Weihnachtsgeld“ gefreut? Oder wunderst du dich, warum du nicht ein „doppeltes“ Lehrlingseinkommen bekommen hast?
Zu den sogenannten Sonderzahlungen solltest du Folgendes wissen:
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sind nicht gesetzlich verankert, sondern im Kollektivvertrag geregelt. Es gibt immer noch Lehrberufe, für die es keinen Kollektivvertrag gibt und in denen die Lehrlinge deshalb auch keinen Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Es sei denn, es wurde bei Lehrabschluss eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen. Die Höhe der Sonderzahlungen hängt ebenfalls vom Kollektivvertrag ab, meistens ist es ein Lehrlingseinkommen. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung kann je nach Kollektivvertrag variieren. Bei Eintritt während des Jahres oder einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses werden die Sonderzahlungen – gleich wie alle übrigen Ansprüche – anteilsmäßig abgerechnet.
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Broschüre
- starter kit (0,2 MB - pdf)
- survival kit (0,7 MB - pdf)
- gastro kit (0,2 MB - pdf)
- Lehre und Teilqualifikation (6,6 MB - pdf)
- Drogenkonsum während der Lehre (0,7 MB - pdf)
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