Sonderzahlungen
Hast du dich auch schon auf dein „Weihnachtsgeld“ gefreut? Oder wunderst du dich, warum du nicht ein „doppeltes“ Lehrlingseinkommen bekommen hast?
Zu den sogenannten Sonderzahlungen solltest du Folgendes wissen:
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sind nicht gesetzlich verankert, sondern im Kollektivvertrag geregelt.
- Auf sehr wenige Lehrverhältnisse ist jedoch kein Kollektivvertrag anwendbar und haben Lehrlinge in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf Sonderzahlungen. Es sei denn, es wurde bei Lehrabschluss eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen.
- Die Höhe der Sonderzahlungen hängt ebenfalls vom Kollektivvertrag ab, meistens ist es ein Lehrlingseinkommen. Geringer fallen Sonderzahlungen oft bei einem Eintritt in das Lehrverhältnis während des Jahres aus. Dasselbe gilt, wenn ein Lehrverhältnis während des Jahres endet.
- Auch der Zeitpunkt der Auszahlung variiert je nach Kollektivvertrag. Häufig erfolgt sie mit dem Juni bzw. November-Lohn.
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Broschüre
- starter kit für Lehrlinge (0,4 MB - pdf)
- survival kit für Ferialjobs (0,7 MB - pdf)
- gastro kit für Pflichtpraktika (0,2 MB - pdf)
- Lehre und Teilqualifikation (6,6 MB - pdf)
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Abteilung Lehrlinge & Jugend
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