AK Brutto-Netto-Rechner
Wie viel vom Brutto-Lohn abgezogen wird, ist oft schwierig zu durchblicken. Der AK-Brutto-Netto-Rechner zeigt schwarz auf weiß, was übrig bleibt.
Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d. h., dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivvertrag, Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten.
Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen Schüler/innen auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK Vorarlberg.
Achtung: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen melde dich bitte umgehend in der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg.
Für Schüler/innen unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:
Dein Lohn entspricht dem Lehrlingseinkommen jenes Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse entspricht. Du musst monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthalten muss:
Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und sofort eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.
Achtung: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig (mit Hilfe der AK Vorarlberg) geltend machst!
Hinweis: Deine genaue Entlohnung erfährst du in der Abteilung Lehrlinge & Jugend der AK Vorarlberg; wir überprüfen auch deine Abrechnungen.
Dein Dienstgeber muss ab Beginn deines Arbeitsverhältnisses (Praktikum) einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes (inklusive allfälliger Sonderzahlungen) an deinen zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Vorarlberger Gebietskrankenkasse) weiterleiten. Dieser überweist den Betrag an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse deines Betriebes. Dein Arbeitsverhältnis (Praktikum) muss länger als ein Monat dauern. Der erste Monat ist für deinen Arbeitgeber jedenfalls beitragsfrei. Wenn du innerhalb der nächsten 12 Monate wieder ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber vereinbarst, setzt die Beitragspflicht für deinen Dienstgeber mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein.
Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), melde dich bitte sofort bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg!
Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 2300
oder 05522 306 2300
Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr
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