Praktikum im Gastgewerbe
Praktikum im Gastgewerbe © karepa, stock.adobe.com

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Die Grundlagen deines Praktikums

Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d. h., dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivvertrag, Kinder- und Jugendlichen­beschäftigungs­gesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten.

Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen Schüler/innen auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK Vorarlberg.

Achtung: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen melde dich bitte umgehend in der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg.

Deine Arbeitszeit

Für Schüler/innen unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:

  • Arbeitszeit: grundsätzlich acht Stunden täglich / 40 Stunden wöchentlich
  • Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit  50 % Zuschlag abgegolten werden
  • ab 16 Jahren darf bis 23.00 Uhr gearbeitet werden, unter 16 Jahren nur bis 20.00 Uhr
  • eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden
  • eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23.00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr mit der Arbeit beginnen)
  • Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu
  • jeder zweite Sonntag ist arbeitsfrei

Tipp

Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst. Bestelle bei der Abteilung Lehrlinge & Jugend der AK Vorarlberg deinen Arbeitszeitkalender.

Deine Entlohnung

Dein Lohn entspricht dem Lehrlingseinkommen jenes  Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse  entspricht. Du musst monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthalten muss:

  • Lohn bis zum letzten Arbeitstag
  • Anteilige Jahresremuneration (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit
  • Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub
  • Feiertagsarbeit muss extra abgegolten werden

Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und sofort eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.

Achtung

Achtung: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig (mit Hilfe der AK Vorarlberg) geltend machst!

Hinweis: Deine genaue Entlohnung erfährst du in der Abteilung Lehrlinge & Jugend der AK Vorarlberg; wir überprüfen auch deine Abrechnungen.

Deine Unterkunft und Verpflegung

Grundsätzlich gilt hier freie Vereinbarung mit dem Betrieb.  Meistens werden diese Leistungen kostenlos zur Verfügung  gestellt. Für die Unterkunft sowie für Waschleistungen kann in Vorarlberg ein monatlicher Betrag einbehalten werden. Deine Unterkunft muss bestimmte Mindeststandards wie Fenster, versperrbarer Schrank, Bett mit Bettzeug und Waschgelegenheit erfüllen.

Das Finanzamt

Mit der Negativsteuer kannst du einen Teil deiner Sozial­versicherungs­beiträge zurückfordern. Zusätzlich wird bei einem Arbeitsweg von mehr als 20 km (einfache Wegstrecke) ein Pendlerzuschlag berücksichtigt. Dieser bringt dir eine höhere Steuergutschrift – bis max. 450,- Euro!
Einfach Formular beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anfordern bzw. Antrag via Finanzonline stellen.

Hol dir dein geld zurück

Abfertigung neu

Dein Dienstgeber muss ab Beginn deines Arbeitsverhältnisses (Praktikum) einen laufenden Betrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes (inklusive allfälliger Sonderzahlungen) an deinen zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Vorarlberger Gebietskrankenkasse) weiterleiten. Dieser überweist den Betrag an die jeweilige Mitarbeiter­vorsorge­kasse deines Betriebes. Dein Arbeitsverhältnis (Praktikum) muss länger als ein Monat dauern. Der erste Monat ist für deinen Arbeitgeber jedenfalls beitragsfrei. Wenn du innerhalb der nächsten 12 Monate wieder ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber vereinbarst, setzt die Beitragspflicht für deinen Dienstgeber mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses ein.

Deine Haftung

Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), melde dich bitte sofort bei der Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg!

Praktikum im Ausland

Solltest du dich für eine Praxisstelle im Ausland interessieren,  beachte, dass die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes gelten. Die AK Vorarlberg kann in diesen Fällen keinen Rechtsschutz garantieren.

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