Wohnzuschuss und Bildungskonto

Wohnzuschuss

Wenn du als Lehrling aufgrund deines Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier, einen Heimplatz oder eine Zweitwohnung angewiesen bist und die Kosten selbst bezahlen musst, kannst du um einen Wohnzuschuss für Lehrlinge ansuchen. 

Wichtig

Der Antrag muss bei Besuch der Berufsschule, spätestens drei Monate nach Ende der Fachklasse, für Zweitwohnsitze bis Ende März für das vorangegangene Jahr gestellt werden.

Wir sagen dir, wer gefördert wird und wie du den Antrag stellst. Die nötigen Formulare und die Richtlinien kannst du auch direkt auf der Homepage zum Bildungszuschuss downloaden.

Bildungskonto 

In jungen Jahren den richtigen Beruf zu ergreifen ist nicht immer leicht. Manches Mal möchte man sich nach einer Ausbildung wieder verändern und eine Lehre absolvieren. Bisher war man dabei finanziell oftmals auf sich allein gestellt und musste nur mit einer Lehrlingsentschädigung auskommen.

Mit 1. Jänner 2018 trat eine neue Fördermöglichkeit im Rahmen des Vorarlberger Bildungszuschusses in Kraft. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, kann nun auch für ein Lehrverhältnis in Vorarlberg ein „Bildungskonto“ in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man vor Beginn der Lehre ein Jahr gearbeitet hat – davon die letzten sechs Monate in Vorarlberg - und einen wesentlichen Einkommensverlust hinnehmen muss.

Das Förderansuchen kann nach Beginn der Lehrzeit gestellt werden. Nach einem positiven Bescheid durch eine Kommission wird das „Bildungskonto“ für das gesamte Ausbildungsjahr ausbezahlt. Das „Bildungskonto“ für ein Lehrverhältnis beträgt pro Jahr 1440 Euro (= 12 Monate á 120 Euro).

Infos und Kontakt:

Abteilung Lehrlinge und Jugend
Telefon 050/258-2300
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Bildungszuschuss / AK-Förderwesen 
Telefon 050/258-4200
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