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Normalarbeitszeit und Dienstpläne

Nicht alle Lehrlinge haben dieselbe wöchentliche Normalarbeitszeit. Grundsätzlich wird das wöchentliche Stundenausmaß vom Kollektivvertrag vorgegeben, in den meisten Fällen liegt ein Arbeitsausmaß von 38,5 bis 40 Stunden pro Woche vor, sollte es keine kollektivvertragliche Regelung geben, so ist die Lage der Normalarbeitszeit zwischen Betrieb und Lehrling zu vereinbaren.

Bei der Diensteinteilung müssen die Kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen beachtet werden, dabei sind gerade Minderjährige hinsichtlich Überstundenarbeit und Wochenendruhe besonders geschützt.

Die Lage der Normalarbeitszeit kann vom Betrieb einseitig geändert werden, wenn er mindestens zwei Wochen im Voraus, unter Berücksichtigung der Interessen des Lehrlings und aus einem sachlich gerechtfertigtem Grund eine andere Verteilung der Arbeitszeit plant. Der Betrieb kann diese zweiwöchige Frist nur im Ausnahmefall unterschreiten.

Gerne beraten wir dich in der Abteilung Lehrlinge und Jugend, solltest du zu diesen Themen Auskunft oder Hilfe benötigen!

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