Wenn Lehrlinge auf Montage gehen
Im Rahmen der Ausbildung kommt es immer wieder vor, dass Lehrlinge zu Montagearbeiten mitgenommen werden. Montagearbeiten sind laut Gesetz Arbeiten, die außerhalb des Lehrbetriebes geleistet werden und welche die Montage, Demontage, Erhaltung oder Reparatur von Anlagen zum Inhalt haben.Daran knüpfen sich Ansprüche. So sieht z. B. der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als sechs Stunden eine Entfernungszulage in der Höhe von 9,37 Euro vor. Diese Entfernungszulage gebührt zusätzlich zum Lehrlingseinkommen und muss auf dem Lohnzettel separat ausgewiesen sein. Bei Unregelmäßigkeiten empfiehlt es sich, selber Aufzeichnungen zu führen bzw. sich bei uns in der Abteilung Lehrlinge und Jugend zu informieren!
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