Auch Lehrlinge erhalten Taggeld
Dennoch werden ihnen immer wieder Zulagen vorenthalten – Richtschnur ist der Kollektivvertrag
Zulagen. 6672 Lehrlinge werden in Vorarlberg ausgebildet. Gar nicht wenige davon verrichten dabei Tätigkeiten, für die ihnen ein Taggeld zusteht. Das ist längst nicht allen Unternehmer:innen geläufig. Obwohl die entsprechenden Kollektivverträge klar sind, wird in der Praxis oft nur das Lehrlingseinkommen ohne Zulagen ausbezahlt.
AK verhilft Lehrlingen zum Recht
„Das haben wir gerade in den vergangenen Wochen in verschiedenen Branchen, etwa bei Malern, im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe, holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe usw.) in zahlreichen Fällen beobachten müssen“, beklagt Alexander Bechtold aus der AK-Abteilung Lehrlinge und Jugend. Gemeinsam mit Tamara Wojtech gelang es ihm, die Taggelder und Zulagen für Lehrlinge nachzufordern, „zuletzt je in Höhe von 600 und 500 Euro“. Bechtold etwa vertrat die Interessen eines volljährigen Malerlehrlings, Wojtech einen minderjährigen Lehrling, der im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe arbeitet. Beide setzen die Ausbildung in ihrem Betrieb fort. Die Dienstgeber bezahlten die Summen anstandslos, nachdem die AK vorstellig geworden war.
Kollektivverträge maßgeblich
Das Taggeld beträgt z. B. bei den Malern seit vergangenen Mai 6,30 Euro pro Tag. Wenn der Lehrling eine mehrtägige Dienstreise antreten muss, sind die Sätze höher. Ob Taggeld und wie viel, das steht in den Kollektivverträgen, die von Gewerkschaft und Arbeitgeberseite jährlich neu verhandelt werden. Meist steht das Taggeld den Beschäftigten zu, wenn sie über einen gewissen Zeitraum außerhalb des ortsfesten Betriebs arbeiten müssen. Und die Kollektivverträge machen bei den Lehrling keine Ausnahme: Auch sie erhalten Taggeld, genauso wie Menschen, die schon seit Jahrzehnten im Betrieb beschäftigt sind. Oft stoßen die AK-Experten in den Unternehmen auf den Irrglauben, dass Lehrlinge von solchen Zulagen ausgenommen sind. Das ist nicht so! „Sollten sich Lehrlinge nicht sicher sein, ob ihnen in ihrer Branche bzw. im anwendbaren Kollektivvertrag ein Taggeld bzw. Zulagen zustehen, sollen sie uns kontaktieren“, empfiehlt Bechtold. „Jedenfalls raten wir, immer genau zu dokumentieren, wo und wie lange die Arbeit verrichtet wird – umso einfacher kann die genaue Zulage eruiert werden und anschließend eingefordert werden“.
Beispiele für Taggelder
Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter: Entfernungszulage bei mehr als 6 Stunden pro Tag, die außerhalb des ständigen Betriebes gearbeitet werden: 10,40 Euro pro Tag; bei mehr als 11 Stunden 26,40 Euro
Maler: 6,30 Euro Taggeld bei mehr als 3 Stunden pro Tag außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes
Holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe: Taggeld, abhängig von der Entfernung zum Betrieb.
Zimmerer: 9,30 Euro bei mehr als 3 Stunden pro Tag
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